Die woxx hat die Änderungen der Regierung am Klimaplan untersucht: Im zweiten Teil unserer Analyse geht es vor allem um soziale Gerechtigkeit und die Großregion.
Trotz teilweise massiver Kritik hat die Regierung nicht viel am nationalen Energie- und Klimaplan (NECP) geändert. Im ersten Teil unserer Analyse sind wir auf die Rahmenbedingungen eingegangen, in diesem Artikel werden wie jene Änderungen anschauen, die am häufigsten vorkamen.
Die meisten Änderungen betreffen nämlich zwei Formulierungen: Einerseits die Großregion und andererseits die soziale Gerechtigkeit. War in der vorläufigen Version von der „Großregion Saar-Lor-Lux“ die Rede, wenn es beispielsweise um die Beschaffung von Holz und Biomasse ging, so wurde dies nun überall durch die etwas sperrige Formulierung „Großregion bzw. innerhalb eines der Großregion entsprechenden Radius“ ersetzt.
Aus der Formulierung „sozialverträglich“ wurde „sozial gerecht“. Das heißt, dass es nicht nur darum geht, dass arme Menschen die ökologische Transition „vertragen“ können, sondern dass durch sie eine Art Gerechtigkeit hergestellt werden soll. Diese Änderung der Formulierung war laut dem Kurzbericht über die öffentliche Konsultation etwas, was in mehreren Beiträgen gefordert wurde. Ob sich aus der Änderung der Formulierung jedoch auch konkrete Politikmaßnahmen ergeben, ist bisher nicht abzusehen.
Auch andere Themen der sozialen Gerechtigkeit und Arbeitswelt sind im NECP vorhanden und manche Passagen wurden angepasst. Ein Absatz zur Telearbeit – als der Plan geschrieben wurde, noch weitaus weniger präsent und real als während der Covid-19-Krise – sah vor, zur Verkehrsvermeidung einen Gesetzesrahmen für die Arbeit im Homeoffice zu schaffen. In der endgültigen Version wurde nun ergänzt, dass dies „in Abstimmung mit den Sozialpartnern“ passieren soll.
Eine weitere Änderung betrifft die Sozialgesetzgebung: Im Entwurf des NECP stand noch zu lesen, dass die luxemburgische Gesetzgebung es verbiete, Haushaltskund*innen, die ihre Strom- oder Gasrechnungen nicht zahlen könnten, vom Netz abzuschneiden. Dies wurde in der Endfassung durch die Formulierung „Es ist zudem hervorzuheben, dass die aktuelle Sozialhilfegesetzgebung festlegt, dass jeder der die Anspruchsvoraussetzungen für das Recht auf Sozialhilfe erfüllt, unter festgelegten Bedingungen einen Anspruch auf eine Mindestversorgung für häusliche Energie hat, wenn er nicht in der Lage ist, die Kosten für seine häusliche Energie zu decken.“ ersetzt – die erste Version enthielt also einen eher peinlichen Fehler.
Weitere Änderungen im NECP betreffen den Logistiksektor, Kohlenstoffsenken und Wasserstoff – in den nächsten Teilen unserer Analyse gehen wir darauf ein.