EU-Renaturierungsgesetz: Wieder auf Kurs

Nach monatelangen Verhandlungen einigten sich das Europäische Parlament, der Rat sowie die Kommission am 9. November auf einen Kompromiss. Das Ergebnis: Das von rechtskonservativen und rechtsextremen Parteien scharf kritisierte EU-Renaturierungsgesetz ist weiter auf dem Instanzenweg. Als Teil des Europäischen Green Deals soll der neue Rechtsrahmen Maßnahmen zur Wiederherstellung der natürlichen Ökosysteme in den EU-Mitgliedstaaten einführen. Bis 2050 sollen so 90 Prozent der natürlichen Lebensräume in der EU wiederhergestellt werden. Dadurch soll nicht nur dem laufenden Artensterben entgegengesteuert, sondern auch Landwirt*innen durch die Verbesserung der Artenvielfalt und der Agrarböden geholfen werden. Bis Ende dieses Jahrzehnts sollen die EU-Mitgliedstaaten immerhin 20 Prozent der degradierten Land- und Meeresflächen wiederherstellen und schützen. Dies entspricht jedoch nicht dem 30 Prozent-Ziel, zu dem sich die EU letztes Jahr auf der internationalen Biodiversitätskonferenz in Montreal verpflichtet hatte. Das weniger ehrgeizige Ziel ist auf mehrere Abschwächungen des Gesetzes zurückzuführen, die schon im vergangenen Juli von rechten Parteien in den Parlamentsverhandlungen gefordert wurden. Dabei sei das Gesetz eine „Voraussetzung für das Erreichen der EU-Klima- und Artenschutzziele“, so Tilly Metz in einem Presseschreiben am Freitag. Am 29. November soll der Umweltausschuss des Europaparlaments über das Verhandlungsergebnis abstimmen, bevor die endgültige Abstimmung im Parlament Anfang 2024 stattfinden wird.


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