Kartheiser will petzen

Die Regierung will Asylsuchenden, die sich irregulär in Luxemburg aufhalten, während der Pandemie die Angst vor medizinischen Untersuchungen aus Furcht vor administrativen Sanktionen nehmen. Fernand Kartheiser interessiert sich hingegen mehr für die Anzeigepflicht der Staatsangestellten.

Der Abgeordnete Fernand Kartheiser (ADR) tut sich scheinbar schwer damit zu akzeptieren, dass es keine Straftat ist, sich irregulär in Luxemburg aufzuhalten. Anders lässt sich nicht erklären, dass der Politiker bereits zum zweiten Mal bei der Regierung nachhakt, wie es in dem Kontext um die Anzeigepflicht der Staatsangestellten steht.

Im Zuge der sanitären Krise haben sich Außenminister Jean Asselborn und Gesundheitsministerin Paulette Lenert an den luxemburgischen Flüchtlingsrat gewandt. Die Minister*innen versicherten dem Flüchtlingsrat auf Nachfrage in ihrem Brief, dass jeder Mensch die centres de soins avancés aufsuchen und sich behandeln lassen kann, unabhängig seiner Sozialversicherung oder seines Aufenthaltsstatuts. Den Betroffenen würden anschließend keine administrativen Sanktionen aufgrund ihres Statuts drohen. Das ändert nichts am Statut der Personen, soll ihnen aber die Angst nehmen, medizinische Dienste aufzusuchen – ein wichtiger Schritt, um die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen und gleichzeitig eine Geste der Menschlichkeit. Kartheiser bringt die Mitteilung der Minister*innen mit der Anzeigepflicht der Staatsangestellten in Verbindung.

Wenn der ADR-Abgeordnete in einer parlamentarischen Anfrage an Asselborn, Lenert sowie an Justizministerin Sam Tanson und  Premierminister Xavier Bettel wissen will, ob die Anzeigepflicht durch die Mitteilung der Ministerien an den Flüchtlingsrat aufgehoben worden sei, kann das nur als ausländerfeindlich motivierte Provokation gelesen werden. Es ist nicht das erste Mal, dass der Abgeordnete die Anzeigepflicht im Kontext von Asylbewerber*innen und Ausländer*innen anspricht. Das Thema beschäftigte ihn bereits im August 2019 in einer parlamentarischen Anfrage. Damals ging es unter anderem um die Pflichten des Schulpersonals, das um den irregulären Aufenthalt von Schulkindern in Luxemburg weiß. Kartheiser fragte, mit welchen Konsequenzen das Personal rechnen müsse, wenn es die Familien nicht denunziere. Die Antwort der Regierung war klar: Keine, weil es sich bei einem irregulären Aufenthalt in Luxemburg nicht um eine Straftat handelt, die angezeigt werden muss. Anbei noch ein Auszug aus der aktuellen Antwort der Minister*innen zum Mitschreiben: „An deem Sënn soll een d‘Zouso, am Kader vun der sanitärer Kris keng administrativ Decisioun géint Auslänner, déi illegal am Land sinn, ze huelen, net verwiesselen mat engem ausser Kraaft setze vun der ‚obligation à déconcer‘ vu penalen Delikter – wat zwou ganz verschidde Saachen sinn.“


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