Das Anfang Januar in Kraft getretene Gesetz zur Reform der Pflegeversicherung wird überarbeitet. Darauf hat sich das zuständige Ministerium mit den an der Evaluation beteiligten Interessenvertretern heute geeinigt.

Bei der Reform der Pflegeversicherung wird es nun hoffentlich auch Nachbesserungen zum Wohle der Versicherten geben. (Bildquelle: Wikimedia)
Bereits vor Mitte Juni soll dem Regierungsrat ein Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Pflegeversicherung vorgelegt werden, das in seiner jetzigen Form erst im Januar in Kraft getreten war. Darauf haben sich die an der Evaluierung des Gesetzes beteiligten Parteien, also Romain Schneider als für die Institutionen der Sozialversicherung zuständiger Minister, sowie die Gewerkschaften und der Dachverband der Pflegedienstleister (Copas) nach Auskunft von Copas-Generalsekretärin Netty Klein geeinigt.
Über die genauen Inhalte der Änderung werde allerdings bis dahin Stillschweigen bewahrt: „Der Minister will nicht, dass im Augenblick über Details geredet wird, die ja eigentlich auch noch nicht feststehen“, so Klein: „Aber man kann schon sagen, dass wir uns einig darüber geworden sind, dass Änderungen kommen werden. Der Minister will einen Vorschlag machen, mit dem alle einverstanden sind.“
Romain Schneider selbst war bis zu Veröffentlichung dieses online-Beitrags nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
Erst vor wenigen Tagen hatte der Minister signalisiert, dass er eine Überarbeitung des seit Januar geltenden Gesetzes nicht mehr wie bisher kategorisch ablehnt. Am gestrigen Montag dann hatte er im Sozialversicherungs-Ausschuss des Parlaments angekündigt, dass es hinsichtlich der umstrittenen „courses-sorties“ zu Nachbesserungen kommen wird.
Die gesamte Reform der Pflegeversicherung war schon in der Projektphase scharfer Kritik ausgesetzt.