Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung sind in der Schweiz demnächst strafbar. Das Gesetz stand kurzzeitig auf der Kippe.
Die Mehrheit der Schweizer*innen hat sich vor zwei Wochen für die Erweiterung des bestehenden Diskriminierungsschutzes ausgesprochen. Das Portal der Schweizer Regierung berichtet, dass 63 Prozent der Bevölkerung für die Verankerung der sexuellen Orientierung im Diskriminierungsschutz stimmten. Die Wahlbeteiligung lag bei rund 42 Prozent.
Wer Gruppen oder Einzelpersonen aufgrund ihrer Ethnie, Rasse, Religion oder sexuellen Orientierung öffentlich angreift – sei es durch Hass, Hetze, Verleumdung oder Herabsetzung sowie durch den Aufruf dazu– muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafen rechnen. Dasselbe gilt auch für jene, die Menschen aus den oben genannten Gründen Dienste verwehren, die für die Allgemeinheit bestimmt sind.
Die Gesetzeserweiterung war bereits 2018 vom Schweizer Parlament in die Wege geleitet worden. Die Eidgenössische-Demokratisch Union (EDU) und die Schweizerische Volkspartei (SVD) stellten sich damals quer und sammelten Unterschriften zum Referendum. Die woxx berichtete. Nach einem Beitrag der deutschen Tagesschau, hat der EDU-Vertreter Marc Früh dem Fernsehsender RTS 1 gegenüber gesagt, er nehme „die Niederlage hin, doch sei es wichtig gewesen, die Bürger zu dem Thema zu befragen“. In Luxemburg ist die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung seit 2006 Teil der entsprechenden Strafnorm.