Alarmknopf für Opfer häuslicher Gewalt?

von | 20.11.2019

In Frankreich soll er bald eingeführt werden und hierzulande ist er nun auch im Gespräch: Die Rede ist vom  „bracelet électronique anti-rapprochement“, der helfen soll, Opfer häuslicher Gewalt besser zu schützen.

© Tumisu / pixabay

In Luxemburg wird darüber nachgedacht, ein elektronisches Armband einzuführen, mit dem Menschen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, bei potenzieller Gefahr per Knopfdruck die Polizei rufen können. Das geht aus einer Antwort von Justizministerin Sam Tanson und Chancengleichheitsministerin Taina Bofferding auf eine parlamentarische Frage von Alex Bodry hervor.

Konkret geht es um Fälle, in denen Täter*innen oder potenzielle Täter*innen auf Verordnung der Staatsanwaltschaft weggewiesen wurden, es ihnen also untersagt ist, mit dem oder den Opfern Kontakt aufzunehmen oder die Wohnung zu betreten, in der die Tat begangen wurde. Eine Wegweisung gilt in der Regel für 14 Tage, kann auf Anfrage jedoch auf bis zu drei Monate verlängert werden. Dies soll dem Opfer beziehungsweise den Opfern die Möglichkeit geben, sich zu erholen und gegebenenfalls Vorkehrungen (z. B. Wohnungs- oder Arbeitssuche) zu treffen.

Der sogenannte „bracelet électronique anti-rapprochement“ könnte dabei helfen, die Opfer in einer solchen Phase besser zu schützen: „[…] ceci notamment dans le cas de ‚réconciliation’ entre auteur et victime pendant la période de protection où la victime n’appelle pas la Police mais accepte un contact ou un retour au domicile de l’auteur.“ Per Knopfdruck werden neben der Polizei auch die Magistrate benachrichtigt, die für die jeweilige Akte zuständig sind. Letztere würden anschließend die Situation überprüfen und die notwendigen Maßnahmen einleiten. Wurde gegen die Wegweisung verstoßen, ist mit einer Haft- und Geldstrafe zu rechnen.

In ihrer Antwort geben die Ministerinnen aber zu bedenken, dass das Armband auch negative Konsequenzen haben könnte. Nämlich dann, wenn es das Opfer unentwegt an die potenzielle Präsenz des oder der Täter*in erinnert. Zudem müsse darauf geachtet werden, die Armbänder nicht pauschal zu verteilen, sondern ihre Verwendung auf besonders schlimme Fälle zu beschränken. Dennoch sind die Ministerinnen der Ansicht, dass das Armband bestehende Maßnahmen zum Opferschutz auf positive Weise ergänzen könnte.

2018 intervenierte die Polizei 739 Mal in Fällen häuslicher Gewalt, 231 Mal kam es zu einer von der Staatsanwaltschaft bewilligten Wegweisung des*der Täter*in. Zurzeit befasst sich eine interministerielle Arbeitsgruppe damit, die Maßnahmen zum Schutz vor häuslicher Gewalt auszuarbeiten und zu verstärken.

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