EU-Tunesien-Deal: Bierdeckelpolitik

Die Bürger*innenbeauftrage der Europäischen Union (EU-Ombudsman), Emily O’Reilly, nimmt den EU-Tunesien-Deal zur Flüchtlingsbekämpfung unter die Lupe. Geprüft werden soll laut einer Pressemitteilung von vergangenem Freitag, ob das Abkommen den rechtlichen Standards der EU entspricht. Im Juli hatten EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Tunesiens Präsident Kais Saied ein rechtlich nicht bindendes „Memorandum of Understanding“ unterzeichnet („Meloni macht das Spiel“; woxx 1749), wonach das nordafrikanische Land 105 Millionen Euro für die Bekämpfung „irregulärer Migration“ in Richtung EU bekommen soll. Bis 13. Dezember dieses Jahres muss die EU-Kommission nun erläutern, ob sie vor Unterzeichnung des Abkommens geklärt hat, was dieses für die Einhaltung der Menschenrechte in Tunesien bedeuten wird. Während von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union am Mittwoch vergangener Woche bereits ähnliche Abkommen mit weiteren Ländern angekündigt hat, stößt der Tunesien-Deal auch unter den EU-Mitgliedsstaaten auf Ablehnung. Dies vor allem, weil prozedurale Regeln nicht beachtet worden seien. Das berichtete die britische Tageszeitung „Guardian“ vergangenen Montag unter Berufung auf einen Brief des EU-Außenbeauftragten Josep Borrell, den dieser Anfang des Monats an Olivér Várhelyi, den EU-Kommissar für Europäische Nachbarschaftspolitik, gesandt haben soll. Demnach könne das Memorandum „nicht als brauchbare Vorlage für künftige Abkommen“ betrachtet werden, zitiert das Blatt. Es habe die „rechtliche Bindekraft eines Bierdeckels“, so auch die niederländische liberale Europaabgeordnete Sophie In’t Veld vergangene Woche während einer Debatte im EU-Parlament.


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