Italiens Behörden versuchen zivile Seenotrettungsschiffe, die gerettete Flüchtlinge an Bord haben, zum Anlaufen tunesischer Häfen zu zwingen. Das geht aus einer Erklärung hervor, die mehr als fünfzig in der Seenotrettung und Flüchtlingshilfe tätige NGOs Anfang dieser Woche veröffentlicht haben. Kämen die Seenotretter*innen der Aufforderung nach, verstießen sie gegen internationales Seerecht. Regelmäßig versuchten die italienischen Behörden zudem, Schiffe der NGOs zum Anlaufen nicht etwa nahe ihrer Position gelegener, sondern weit entfernter italienischer Häfen zu zwingen. Wird dem nicht entsprochen, drohen bis zu 10.000 Euro Strafe, das Schiff selbst wird für 20 Tage festgesetzt. Dasselbe gilt für Schiffe, die bereits gerettete Flüchtlinge an Bord haben und sich an weiteren Rettungsaktionen beteiligen, ehe sie einen Hafen anlaufen. Derzeit werden drei Seenotrettungsschiffe auf diese Weise am Einsatz gehindert. Als rechtliche Grundlage dient den italienischen Behörden ein im Februar erlassenes Gesetz. Italiens Regierungschefin Giorgia Meloni war jüngst mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Tunesien und hat eine Absichtserklärung mit dem dortigen Präsidenten Kais Saied unterzeichnet. Das nordafrikanische Land soll Flüchtlinge an der Fahrt übers Mittelmeer nach Italien und so an einem Asylgesuch in der EU hindern. Saieds Hetzreden gegen subsaharische Flüchtlinge und Angriffe auf diese haben allerdings laut der UN-Flüchtlingshilfsorganisation UNHCR den gegenteiligen Effekt: Allein in der vergangenen Woche hätten 4.000 Flüchtlinge von Tunesien aus die Überfahrt nach Europa versucht.
Seenotrettung soll tunesische Häfen anlaufen
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