Frank Engel: Der eventuell effektiv Angeklagte

Untersucht, abgeschlossen oder doch angeklagt?  Zwischen RTL, der Pressestelle der Staatsanwaltschaft und Frank Engel spielte sich dieser Tage ein- nicht ganz so heiteres –  Kuddelmuddel ab.

Verstand kurz die Welt nicht mehr: Ex-CSV-Präsident Frank Engel. Foto: Flickr/deeep.org

Ein Kommuniqué des Parquet, das eigentlich eine Information von RTL präzisieren sollte, hatte gestern Abend zunächst für Erstaunen gesorgt. Hieß es doch die Untersuchungen in dem Fall Arbeitsvertrag zwischen dem „CSV Frëndeskrees“ und Frank Engel seien abgeschlossen worden. Der Gebrauch der französischen Vokabel „clôturée“ konnte durchaus in dem Sinne verstanden werden, als sei die Sache abgeschlossen ohne, dass sich daraus weitere Folgen ergeben, etwa im Sinne von „klassiert“.

Zur zweiten Affäre, die etwas später an die Staatsanwaltschaft herangetragen worden war und welche die angeblichen Rückerstattungen von Sozialabgaben an Engel betrifft, meinte das gleiche Kommuniqué, dass die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen seien. Eine geschlossene Untersuchung und eine die noch am Laufen ist, das klang doch eher, als sei (noch) nichts an der Sache dran.

Trotzdem gab das Kommuniqué an, es sei vorgesehen, einen „eventuellen“ Prozess in Sachen Frank Engel noch vor dem Ende des Jahres zu terminieren. Das hat es so noch nie gegeben: Eine Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen und es wird bereits ein möglicher Prozess angedeutet? Die am Schluss des Textes anschließende übliche Floskel bezüglich einer Unschuldsvermutung, klang da fast schon wie blanker Hohn.

Eine Rückfrage bei der Pressstelle bringt die Klärung: Tatsächlich verhält es sich so, dass die Untersuchungen in Sachen Arbeitsvertag, also zum ersten erwähnten Punkt, aus Sicht der Justiz durchaus einen Gang vor Gericht rechtfertigen. Demnach soll es also mit großer Wahrscheinlichkeit und nicht nur „eventuell“ zu einem Prozess kommen.

Frank Engel hat am Mittwochmorgen auf RTL reagiert und ebenfalls sein Unverständnis in Bezug auf das Kommuniqué erklärt. Er empfinde es auch etwas „holprig“ in der Luxemburger Prozessordnung als direkt Betroffener solche Sachen über die Medien erfahren zu müssen.


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