Geflüchtete in Luxemburg: Regierung unter Zugzwang

Verlängerung von Fristen, mehr finanzielle Unterstützung, Schließung der Notunterkunftseinrichtung Shuk – die Liste an Forderungen, die der Lëtzebuerger Flüchtlingsrot anlässlich des Weltflüchtlingstags stellt, ist lang.

Der Lëtzebuerger Flüchtlingsrot (LFR) stellt fest, dass trotz ambitioniertem Koalitionsprogramm in Sachen Asyl und Integration bisher nur wenig passiert ist. Dies betreffe zum einen den Familiennachzug. Konkret geht es um Menschen, die in Hoffnung auf Asyl ihre Heimat verlassen haben und dabei ihre Familie zurücklassen mussten. Erhalten sie einen Flüchtlingsstatus, steht ihnen ein Familiennachzug zu. Betroffene verfügen zurzeit über lediglich drei Monate, um einen solchen Antrag zu stellen. Diese Frist kann schon allein aufgrund finanzieller Hürden in vielen Fällen nicht eingehalten werden. Zwar sehe das Koalitionsprogramm eine Ausweitung auf sechs Monate vor, so der LFR, eine entsprechende Änderung stehe jedoch immer noch aus. Ein weiterer Punkt bezieht sich auf die monatliche finanzielle Hilfe, die sich zurzeit auf 25 Euro beläuft. Dieser Betrag ermöglicht in den Augen des LFR kein würdevolles Leben und müsse dringend erhöht werden.

Auch in puncto Arbeitsmarktzugang fordert der LFR Änderungen: Asylbewerber*innen müssten das Recht auf Integrationsmaßnahmen erhalten. Vorkehrungen, um den Eintritt in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, könnten laut LFR einen wesentlichen Beitrag dazu leisten. Zum wiederholten Male fordert die Organisation individualisierte Prozeduren, die es ermöglichen, die Kompetenzen und Bedürfnisse der Betroffenen zu identifizieren, den Zugang zu Aktivierungsmaßnahmen wie gemeinnützige Arbeit, Praktika und Volontariat und eine tiefgreifende Reform der Autorisation d’occupation temporaire (AOT).

Die Situation vieler Geflüchteter hat sich aufgrund der Covid-19-Krise noch zusätzlich erschwert. Das betrifft unter anderem das Dublin-III-Reglement, laut welchem Personen nur in einem Land Asyl beantragen können und auch in diesem Land bleiben müssen. In diesem Kontext kommt es immer wieder zu Überstellungen von Geflüchteten in andere Länder – eine Prozedur, die sich angesichts der Pandemie momentan auf unbestimmte Zeit verzögert. Laut LFR ist eine solche dauerhafte Unsicherheit nicht tragbar. Er fordert, die Prozeduren, die im Rahmen des Dublin-III-Reglements vorgesehen waren, abzubrechen.

Die Folgen der sanitären Krise

Eine weitere Kritik des LFR gilt der Shuk (Structure d’hébergement d’urgence au Kirchberg). Dort werden Menschen untergebracht, die einen Abbruch ihrer Asylprozedur beantragt haben. Zum wiederholten Mal fordert der LFR, diese Struktur abzuschaffen, da sie nicht mit den legalen Anforderungen der Flüchtlingsaufnahme vereinbar sei. In Anbetracht der sanitären Krise habe der LFR Verständnis für spezifische Maßnahmen, die die Unterbringung und Auffindbarkeit von Asylbewerber*innen garantieren. Die systematische Überweisung in die Shuk stelle jedoch eine unverhältnismäßige Freiheitsbeschränkung dar.

Angesichts der zahlreichen Covid-19-Infektionen in der Shuk drängen sich dem LFR Fragen auf bezüglich der Möglichkeit, Kranke und Nicht-Kranke in dieser Struktur räumlich voneinander zu trennen. Im Zusammenhang mit der Pandemie äußert sich der LFR aber auch positiv: Man begrüße die Bemühungen der Ministerien, einen universellen Zugang zu medizinischer Versorgung zu gewährleisten.

Ein besonderes Augenmerk richtet der LFR auf die Situation von Asylbewerber*innen in Griechenland. Die im April erfolgte Aufnahme der zwölf geflüchteten Minderjährigen in Luxemburg stelle einen Anfang dar, es sei jedoch unablässig, allen Geflüchteten in heruntergekommenen, überbevölkerten Camps zu würdigen, angemessenen Lebensbedingungen zu verhelfen. Die Wahrung der Gesundheit und Sicherheit müsse an oberster Stelle stehen.


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