Menschenrechte: CCDH zieht Bilanz

Angesichts der Pandemie stellt die CCDH eine Schwächung in puncto Menschenrechte fest. Obwohl es ihrer Ansicht nach viel zu tun gibt, zeigte sie sich am Donnerstag anlässlich einer Pressekonferenz optimistisch.

© ccdh.lu

Am Donnerstag zog die konsultative Menschenrechtskommission (CCDH) der Presse gegenüber Bilanz über die nationale Lage in puncto Menschenrechte. „In den letzten Jahren wird verstärkt über Menschenrechte gesprochen. Ich denke, das liegt dran, dass es ein größeres Bewusstsein dafür gibt“ Das stimme ihn optimistisch, so der Präsident der Menschenrechtskommission, Gilbert Pregno.

Dennoch bleibt noch viel zu tun. Bei ihrem Jahresrückblick erwähnte die CCDH ihre im Januar geäußerte Kritik an einem großhergzoglichen Reglement, das den Umgang mit geflüchteten unbegleiteten Minderjährigen regelt. Beanstandet wurde vor allem die Zusammensetzung der Commission consultative de l’intérêt des mineurs non accompagnés. Die CCDH fordert, dass, anders als bisher, die Evaluation von einem multidisziplinären, neutralen und unabhängigem Organ durchführen zu lassen, und zu diesem Zweck auch nicht-staatliche und zivilgesellschaftliche Akteur*innen einzubeziehen. Die Menschenrechtskommission kritisiert zudem, dass im Reglement keine Kriterien festgehalten wurden, die es bei der Evaluation des besten Interesses eines unbegleiteten Minderjährigen zu berücksichtigen gilt.

Im März dann veröffentlichte die CCDH eine Stellungnahme bezüglich dem Familiennachzug bei anerkannten Flüchtlingen. In diesem forderte sie unter anderem eine flexiblere Definition von Familie und eine Anpassung der Fristen. Kinder, so die CCDH weiter, dürften nur dann von ihren Eltern getrennt werden, falls dies im besten Interesse ersterer sei.

Auch mit dem Bereich der Inklusion befasste sich die CCDH im Jahr 2020. Im Juli veröffentlichte sie gemeinsam mit dem CET und dem Ombudsman einen offenen Brief, in dem von beunruhigenden Praktiken in luxemburgischen Strukturen für Menschen mit Behinderung die Rede war. In diesem Kontext wurde auch eine Ausweitung der Kompetenzen des Ombudsman gefordert.

Ein weiterer wichtiger Aktivitätsbereich waren die Stellungnahmen, die die CCDH zu den Covid-Gesetzen vorlegte. In Bezug auf das aktuell geltende hatte sie im November die Verhältnismäßigkeit und Berechtigung der Maßnahmen hinterfragt. In diesem Kontext erinnerte Pregno am Donnerstag an die besonders schwierige Lage, in der sich zurzeit Menschen befinden, die auch schon vor der Pandemie in prekären Verhältnissen lebten: Menschen, die auf der Straße oder in menschenunwürdigen Unterkünften wohnen, Einelternfamilien, Opfer häuslicher Gewalt, Asylsuchende, Menschen ohne Zugang zu medizinischer Versorgung.

Eine anhaltende Forderung der CCDH ist die nach einer gesetzlichen Verankerung des „Devoir de vigilance“. Dadurch soll vermieden werden, dass in Luxemburg ansässige Unternehmen Menschenrechtsverletzungen begehen. Zurzeit verfügt Luxemburg diesbezüglich lediglich über einen Aktionsplan, das reicht in den Augen der CCDH jedoch nicht aus. Der Presse gegenüber sprach Gilbert Pregno gestern von einem „gebremsten Fortschritt“: „Es wird behauptet, dass etwas geschieht, ohne dass dies wirklich der Fall ist“. 2019 hatte die CCDH in einer Stellungnahme präzise und verbindliche Maßnahmen gefordert.

© Maria Charitou/flickr.com

Einen Ausblick auf das kommende Jahr gab die Menschenrechtskommission gestern ebenfalls. So sei zurzeit eine Stellungnahme über Bioethik in Ausarbeitung. Luxemburg sei eines der einzigen Länder, die über kein entsprechendes Gesetz verfügen, so Noémie Sadler, Vizepräsidentin der CCDH. Mit der Stellungnahme hoffe man, einen gesellschaftlichen Diskurs über diese Thematik anzustoßen, die unter anderem Aspekte wie Leihmutterschaft und künstliche Befruchtung umfasst.

Außerdem in Ausarbeitung: eine Stellungnahme bezüglich Menschenhandel in Luxemburg. In den vorherigen beiden Berichten, die jeweils 2017 und 2019 veröffentlicht wurden, hatte die CCDH viel zu bemängeln: eine inkohärente und unvollständige Datenlage, mangelnde Sensibilisierung zuständiger Akteure, und das generelle Fehlen einer konkreten Strategie im Kampf gegen Menschenhandel. Mittels dieser dritten Stellungnahme soll festgestellt werden, ob es diesbezüglich mittlerweile Fortschritte zu verzeichnen gibt.


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