Treibjagdverbot: Logisch oder ideologisch?

Die Debatte über Sinn und Unsinn von Treibjagden in Covid-Zeiten ist komplizierter, als es den Anschein hat.

Es klingt erst mal logisch: Freizeitaktivitäten in Gruppen von mehr als vier Personen sind derzeit verboten, also sind Treibjagden, mit typischerweise Dutzenden von Jäger*innen und Treiber*innen, ebenfalls verboten. Wie für andere Aktivitäten gilt diese Covid-bedingte Einschränkung bis zum 15. Dezember. Genau hier fangen aber die Unterschiede an: Die Jagd auf Reh, Hirsch, Hase und Fasan ist nur bis zum 20. Dezember freigegeben, es bleiben den Jäger*innen bestenfalls fünf Tage in diesem Jahr. Bis zum 27. November reichte es, Masken zu tragen und zwei Meter Distanz zu halten, um von der seit dem 17. Oktober andauernden Treibjagdsaison zu „profitieren“, doch damit ist jetzt Schluss.

Wovon die Ansteckungsgefahr ausgeht, ist allerdings ein bisschen unklar: Eine Treibjagd besteht nicht, wie man vielleicht meinen könnte, darin, dass eine Horde von wild um sich schießenden Menschen hinter dem Wild herläuft. Im Gegenteil, die meisten „Klappjuegden“ sind eigentlich Drückjagden, bei denen das Wild aufgescheucht und von entfernt voneinander postierten Jäger*innen geschossen wird. Das Problem könnten eher die an die Jagd anschließenden geselligen Abende sein – doch die waren schon vor den neuen Einschränkungen streng geregelt und wären jetzt ohnehin kaum erlaubt.

Die Hubertusföderation ist über das Verbot wenig erfreut, in einem Kommuniqué verweist sie auf die Nachbarländer, in denen Treibjagden unter Auflagen weiterhin möglich sind. Man habe in diesem Sinne ein Hygienekonzept ausgearbeitet, aber ein Dialog habe nicht stattgefunden. Mit einem solchen Konzept, unterstreicht der Interessenverein der Jäger*innen, „ist es im Wald sicherer als zu Tausenden beim Black Friday in der Stadt oder einem Einkaufszentrum“. Der Ärger der Föderation zeigt sich bei der aggressiven Wortwahl: „Ideologie“ sei wohl wichtiger als gesunder Menschenverstand, Umweltministerin Carole Dieschbourg halte an einer „fixen Idee“ fest und ihre Argumentation sei „an den Haaren herbeigezogen“.

Sozial heißt ansteckend

Letzteres bezieht sich auf die Einstufung der Jagd als „activité récréative“ – ein wichtiges Detail, zu dem es in den vergangenen Tagen schon zwei Questions parlementaires gegeben hat. Sowohl der DP-Abgeordnete Guy Arendt als auch seine CSV-Kolleg*innen Martine Hansen und Marc Spautz wollten mehr über die Umstände des Verbots erfahren, insbesondere weil Jagd laut Gesetz als Aktivität „im öffentlichen Interesse“ zu praktizieren ist. In ihren Antworten erläutert Dieschbourg, dass es sich dabei um eine Auflage handle, dass aber die Jagd weiterhin als Freizeitaktivität gelte und nicht als Institution des öffentlichen Interesses. Zur Ansteckungsgefahr bleibt die Ministerin vage und verweist auf den „sozialen Charakter“ der Treibjagden. Immerhin versichert sie, dass Ansitz- und Pirschjagd („à l’affût et à l’approche“) weiterhin möglich bleiben.

Angesichts der langjährigen Konflikte mit dem Umweltministerium ist der Verdacht der Hubertusföderation, das Verbot sei eine „ideologische“ Entscheidung, nicht unplausibel. Die Jäger*innen überlegen, vor Gericht zu ziehen: Angesichts der im Jagdgesetz festgelegten Aufgaben, Wildbestand und Wildschaden gering zu halten, könnten sie mit einem Verweis auf das „öffentliche Interesse“ durchaus erfolgreich sein.


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