Klimawandel: 1,5 Grad per Gerichtsurteil?

von | 19.11.2018

Die Klage gegen die schwachen Klimaziele der EU führt vor Augen, wie real die Auswirkungen des Klimawandels sind und wie dramatisch sie noch werden können.

Für Rentiere und Klima, gegen Erderwärmung und EU.

„Meine Familie lebt seit mehr als 100 Jahren auf demselben Hof. Allerdings weiß ich nicht, ob ich dort in 20 Jahren noch leben kann“, sagt Alfredo Sendim. Nein, er lebt nicht im Amazonas, in Mali, in Syrien oder im Westen Chinas. Es sind nicht die Übergriffe der eigenen Regierung, einer Miliz oder eines internationalen Konzerns, vor denen er sich fürchtet. Sendim kommt aus Portugal und seine Existenz als Landwirt ist allein durch die Hitzewellen und Dürren infolge des Klimawandels gefährdet. Mit anderen Familien hat er Klage gegen die EU eingereicht, weil diese nicht genug gegen die Erderwärmung unternimmt.

Diese Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), „People’s Climate Case“ genannt, wurde am Dienstag auf einer Pressekonferenz in Luxemburg vorgestellt. Unterstützt werden die Familien von den NGOs WeMove.EU und Climate Action Network Europe sowie von ASTM, Greenpeace, Mouvement écologique und natur & ëmwelt. Die Kläger*innen kommen aus Portugal, Deutschland, Frankreich, Italien, Rumänien, Kenia, Fidschi und Schweden; alle leiden bereits jetzt unter den Auswirkungen des Klimawandels. Das jetzige EU-Ziel für 2030, die Minderung der Treibhausgas-Emissionen um 40 Prozent gegenüber 1990, halten sie – ebenso wie die meisten Expert*innen – für völlig unzureichend.

Diese Einschätzung wurde durch die Veröffentlichung des 1,5-Grad-Berichts des Klimarats IPCC bestätigt, doch die EU-internen Versuche, das Ziel nach oben zu revidieren sind bisher gescheitert. Über 170.000 europäische Bürger*innen haben mittlerweile eine Petition unterschrieben, mit der sie ihre Unterstützung für den People’s Climate Case bekunden. Niemand sei vor den Auswirkungen des Klimawandels sicher, unterstrich am Dienstag Martina Holbach von Greenpeace, das hätten die diesjährigen Überschwemmungen, Hitze- und Dürreperioden in Luxemburg gezeigt.

Nichtstun ist tödlich

Interessant ist, dass die Klage nicht auf einen finanziellen Ausgleich für gegenwärtige und künftige Schäden abzielt. Wichtiger ist den Kläger*innen, künftige Schäden zu verhindern – dazu müsste das Gericht der EU vorschreiben, ihre Klimaziele hochzuschrauben. Zweck der Klage ist also auch, wie Holbach unterstrich, „eine bessere Zukunft für uns alle zu gewährleisten“.

Neben Alfredo Sendim nahm auch Sanna Vannar, Präsidentin des samischen Jugendverbandes Sáminuorra, an der Pressekonferenz teil. Die Kultur der Samen sei durch den Klimawandel gefährdet, so die Klägerin. „Wenn unseren Rentieren etwas zustößt, dann ist unsere Kultur bedroht, von unseren täglichen Aktivitäten bis hin zu all unseren Handwerksarbeiten und Kleidern.“ Grundlage der Klage ist die Bedrohung der Grundrechte auf Leben, Gesundheit, Beruf und Eigentum der Betroffenen. Als die EU als Ganzes der Europäischen Menschenrechtskonvention beitrat, beanspruchte der EuGH die alleinige Zuständigkeit für die Verteidigung der Grundrechte. Dieser Fall wird zeigen, ob das Gericht den eigenen Ansprüchen genügen kann.

Petition und mehr Informationen unter: peoplesclimatecase.caneurope.org

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