Drei Monate mit der Hälfte des Gehalts leben? Das soll für viele, die auf Ausgleichszahlungen der Adem warten, Realität sein. Arbeitsminister Dan Kersch erwähnt Vorschüsse der Adem.
Der LSAP-Abgeordnete Mars Di Bartolomeo weist in seiner parlamentarischen Anfrage an seinen Parteikollegen und Arbeitsminister Dan Kersch auf die prekäre Situation von Arbeitnehmer*innen hin, die nach einer firmeninternen beruflichen Neuorientierung auf Ausgleichszahlungen der Adem warten. Die Ausgleichszahlung kommt denjenigen zugute, die aus gesundheitlichen oder physischen Gründen ihrer eigentlichen Tätigkeit im Betrieb nicht mehr nachgehen können und in ihrer neuen Funktion weniger verdienen als bisher. Die Betroffenen, so Di Bartolomeo, müssten teilweise monatelang mit der Hälfte ihres Gehalts auskommen, die ihnen von ihren Arbeitgeber*innen ausbezahlt wird. Das sind Bedingungen, die nicht jeder Haushalt durch Rücklagen ausgleichen kann.
Kersch schiebt das Problem auf das neue System für die Ausgleichszahlungen, das seit dem 1. Januar 2016 angewendet wird: Es gebe unterschiedliche Deadlines und noch dazu seien gleich mehrere Akteuere in den Prozess eingebunden. Das ganze gleicht einem administrativen Staffellauf mit Hürden. Den Anfang machen die Arbeitgeber*innen: Ihnen bleibt zunächst ein Monat Zeit, um dem Centre commun de la sécurité sociale (CCSS) das Gehalt der betroffenen Angestellten zu übermitteln. Ab dem 15. des darauffolgenden Monats rechnet der CCSS daraufhin die Höhe der Ausgleichszahlung aus. Doch damit diese Rechnung überhaupt erst möglich ist, benötigt der CCSS einen Lohnnachweis, der einen gesamten Monat deckt. Fallen die berufliche Neueingliederung und der Monatsanfang nicht zusammen, verlängert sich der Prozess um einen Monat. Ist diese Hürde überwunden, wandert die Rechnung zur Adem, die sie überprüft und validiert. Der „Stab“ wird dann von der Adem an eine*n Finanzkontrolleur*in weitergereicht – und dieser Instanz stehen wiederum zehn Werktage zur Auftragsbearbeitung zu. Der gesamte Prozess kann demnach bis zu drei Monate dauern.
Doch erhalten die betroffenen Arbeitnehmer*innen bis dahin wirklich nur die Hälfte ihres Gehalts? Kersch gibt an, die Adem zahle seit März 2017 Vorschüsse aus, um die angesprochenen finanziellen Engpässe zu vermeiden. „Le paiement d’avances permet aux bénéficiaires de l’indemnité compensatoire de percevoir une avance sur le montant qui leur est dû pour les premiers mois de paiement de l’indemnité compensatoire“, erklärt der Minister in seinem Schreiben, „jusqu’à ce que le calcul soit mis en place et permette un paiement systématique. Le trop-perçu respectivement les arriérés de paiement sont ensuite réglés une fois que le premier calcul a pu être fait selon le processus décrit ci-dessus.“
118 Menschen haben im Juni 2019 eine entsprechende Vorauszahlung erhalten. Insgesamt haben aktuell 4.497 Arbeitnehmer*innen (Stand: Juni 2019) das Recht auf eine Ausgleichszahlung. Davon fallen 2.082 Dossiers noch unter die Regeln des alten und 2.415 unter die des neuen Gesetzes. Informationen für betroffene Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen gibt es unter anderem hier.