Indem Franz Fayot auf die EU-Pläne verweise, schiebe er das Thema auf die lange Bank. Das war ein Kritikpunkt der NGOs der „Initiative pour un devoir de vigilance“ (… für Nachhaltigkeitspflichten) gegenüber dem Wirtschafts- und Kooperationsminister. Er hat sich als unhaltbar erwiesen: Am Mittwoch hat die Kommission einen Richtlinienvorschlag für die Achtung der Menschenrechte und der Umwelt in globalen Wertschöpfungsketten vorgelegt. Grund zur Freude also? Keineswegs. Zwar haben ein paar wichtige Forderungen der NGOs Eingang in den Vorschlag gefunden, so ist zum Beispiel eine zivilrechtliche Haftung der Unternehmen für verursachte Schäden vorgesehen. Die deutsche Initiative Lieferkettengesetz hob allerdings in einer Stellungnahme mehrere Schwachpunkte hervor. So werde die indirekte Sorgfaltspflicht auf „etablierte Geschäftsbeziehungen“ begrenzt und die Haftungsregelung enthalte Schlupflöcher. Auch den Forderungen der Luxemburger Initiative wird der Vorschlag nicht gerecht. In die Pflicht genommen werden nur Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen (statt 250); in Risikosektoren gilt eine Schwelle von 250 Mitarbeiter*innen, wohingegen die NGOs hier grundsätzlich alle Unternehmen verpflichten wollten. Nicht als Risikosektoren definiert sind außerdem die Bereiche Transport, Bauwesen, Energie und … Finanz.
Faire Lieferketten: Die EU liefert … Halbgares
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