EU-Lieferketten-Regelung: National ist besser

von | 11.03.2022

Eine EU-einheitliche Sorgfaltspflicht für Unternehmen in Sachen Menschenrechte, was will man mehr? Doch die Unzufriedenheit der NGOs mit dem Vorhaben kommt nicht von ungefähr.

Der Richtlinienvorschlag für faire Lieferketten sei „eine verpasste Gelegenheit“, befand die „Initiative pour un devoir de vigilance“ (NGO-Bündnis für Nachhaltigkeitspflichten) auf einer Pressekonferenz vergangene Woche. Die von der EU-Kommission am 23. Februar vorgelegten Regelungen, über die wir bereits in der woxx 1673 berichtet hatten, seien voller Sonderregelungen und Schlupflöcher, so die Initiative. Zwar sollen neben besonders großen Firmen auch solche in Risikosektoren zur Sorgfalt in ihren weltweiten Wertschöpfungsketten verpflichtet werden. Doch kleine und mittlere Unternehmen (PME) mit weniger als 250 Mitarbeiter*innen (und weniger als 40 Millionen Euro Umsatz) sind grundsätzlich ausgenommen, wodurch die Direktive nur auf 0,4 Prozent aller luxemburgischen Firmen anwendbar wäre. Diese „spektakuläre Einschränkung des Geltungsbereichs“, so die Initiative, ignoriere einen großen Teil der perniziösen wirtschaftlichen Transaktionen, denn diese hingen nicht direkt mit der Unternehmensgröße zusammen.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Möglichkeit für Unternehmen, ihre Verantwortung für Menschenrechtsverstöße auf Zulieferer abzuwälzen, indem sie einfach eine diesbezügliche Klausel in die Verträge aufnehmen, ohne deren Einhaltung zu überwachen. Die Initiative lobt die Einführung von Klimaplänen für Unternehmen, befürchtet aber, dass Verstöße in diesem Bereich ohne Folgen bleiben. Beim Umweltschutz gibt es allerdings auch andere interessante Initiativen. So arbeitet die EU an einer Anti-Entwaldungs-Regelung, die Importauflagen für Produkte wie Holz, Soja oder Rindfleisch einführt. Als Teil des #Together4Forests-Bündnisses setzt sich der Mouvement écologique für eine strenge EU-Gesetzgebung ein, mit einem klaren Importverbot für Produkte, die zur Zerstörung von Wäldern führen.

Zwangsarbeit ist ein weiteres Thema, gegen das sowohl mit einer Sorgfaltspflicht als auch mit einem Importverbot vorgegangen werden kann. Im Zuge der Kritik an Chinas Vorgehen gegen die uigurische Bevölkerung entschieden sich zum Beispiel die USA für letztere Möglichkeit, die den im Xinjiang aktiven Unternehmen die Beweislast für eine von Zwangsarbeit freie Produktion auferlegt. Die Kommission hat das Thema bei der Lieferketten-Richtlinie ausgeklammert und arbeitet an einer separaten Regelung. Auch hier steht die Forderung nach einem strengen Importverbot im Raum – der Verweis auf die USA ist allerdings wenig hilfreich, da die Großmacht in Sachen Zwangsarbeit selber nicht in Konformität mit den internationalen Protokollen ist. Im Ergebnis beschleunigen solche Importbeschränkungen natürlich die Herausbildung von isolierten geopolitischen Blöcken, insbesondere da mit scharfen Gegenmaßnahmen seitens China zu rechnen ist. Ob dann am Ende die von Teilen der Zivilgesellschaft ersehnte Deglobalisierung steht, oder Produkte aus Kinderarbeit im pro-westlichen Indien die aus Zwangsarbeit im anti-westlichen China ersetzen, ist ungewiss.

Streng auch für Banken

Was die Wertschöpfungsketten angeht, so erinnert die Initiative daran, dass die EU-Verordnung über Konfliktmineralien acht Jahre brauchte, bevor sie in Kraft trat. Weil insbesondere der Finanzsektor nicht als Risikobereich definiert wird und also von der künftigen Lieferketten-Richtlinie kaum in die Pflicht genommen würde, fordert die Initiative eine kurzfristige nationale Gesetzgebung, die über die Richtlinie hinausgeht. Ob dies realistisch ist, wie die NGOs suggerieren, sei angesichts der Standortkonkurrenz dahingestellt. Andererseits wäre der Verzicht auf strengere Regeln als die europäischen aber nichts anderes, als zu sagen: „Wenn schon weitere Menschenrechtsverletzungen, dann aber bitte von Luxemburg aus.“

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