Kinder und Corona: Reicht der Schutz?

Expert*innen schätzen, dass die vierte Welle besonders Kinder und Jugendliche treffen wird. War es demnach ein Fehler, die Maskenpflicht in den Klassensälen abzuschaffen?

Schüler*innen mehr Freiheiten geben, ohne sie aber in Gefahr zu bringen und Ungeimpfte zu stigmatisieren: Das ist die Herausforderung, die sich zurzeit stellt. (Copyright: mylife.lu)

Viel Kritik, gleichzeitig aber auch Lob, wurde in den vergangenen Wochen über die gelockerten Regelungen für Luxemburger Schulen geäußert. Was denn jetzt für oder gegen das Wegfallen der Maskenpflicht und die überarbeitete Teststrategie spricht, ist nicht so leicht zu durchblicken. Denn selbst unter Virolog*innen, Gewerkschaftler*innen und Politiker*innen sind unterschiedliche Positionen anzutreffen. Völlige Einigkeit herrscht nur darüber, dass die Schulen offen bleiben sollen.

Bildungsminister Claude Meischs Argumentation gegen eine Maskenpflicht im Klassensaal konnte man unter anderem am Montag im Tageblatt nachlesen. Das bisherige sanitäre Konzept an den Schulen habe vor allem dem Schutz der Erwachsenen gedient, so der Minister. Man könne aber von Kindern nicht verlangen, weiterhin Masken zu tragen, nur weil einige Erwachsene sich nicht impfen lassen wollen. Seiner Meinung nach seien nun Erwachsene, die noch nicht geimpft sind, an der Reihe, „auch solidarisch mit den Kindern und Jugendlichen zu sein“. Auf RTL Radio erklärte Meisch am Dienstag zudem erneut, dass Kinder mit einer Covid-19-Infektion nur äußerst selten schwere Symptome entwickeln und auch Long Covid bei ihnen selten ist. Aber selten genug, um auf Covid-Check beziehungsweise Masken zu verzichten?

Meisch verleugnet nicht, dass die Infektionszahlen bei Kindern in den kommenden Wochen steigen werden. Der Grund dafür ist einleuchtend: Dadurch, dass die erwachsene Bevölkerung zunehmend durchgeimpft ist, verbreitet sich das Virus jetzt verstärkt in jüngeren Altersgruppen. Dieser Realität versucht Meisch mit seinem Konzept Rechnung zu tragen: Zweimal die Woche können sich die Schüler*innen freiwilligen Schnelltests unterziehen, die Maskenpflicht gilt außerhalb des Klassensaals, bei einem positiven Fall auch innerhalb.

Risiko für die Kleinen?

Wie Studien immer wieder zeigen, haben an Covid erkrankte Kinder meist nur milde Symptome, die im Schnitt auch weniger lange auftreten als in der Erwachsenenpopulation. Den Gründen dafür gingen nun Forscher*innen aus Heidelberg und Berlin nach. Dazu untersuchten sie Zellen der Nasenschleimhaut bei Kindern und Erwachsenen. Der Befund ihrer Mitte August veröffentlichten Studie: Bei Kindern ist das Immunsystem in den oberen Atemwegen deutlich aktiver. Um Viren schnell bekämpfen zu können, müssen Mustererkennungsrezeptoren aktiviert werden, die das Erbgut des Virus erkennen. Je später diese Rezeptoren reagieren, desto stärker vermehrt sich das Virus in den Zellen. Bei Kindern funktioniert dieses Frühwarnsystem deutlich besser.

Das bedeutet nicht, dass für Kinder überhaupt kein Risiko besteht: Schwere oder längere Erkrankungen gibt es in seltenen Fällen auch in dieser Altersgruppe. Allein dieser Umstand reicht einigen, um für ein Beibehalten der Maskenpflicht in den Schulen zu plädieren. Oder, wie die Lehrer*innengewerkschaft SEW/OGBL, zumindest eine wissenschaftliche Begründung für Meischs Entscheidung einzufordern. Anderen wie etwa der Féduse/CGFP wäre es lieber, wenn die Schnelltests verpflichtend wären, immerhin werden diese aktuell von 10 Prozent der Schüler*innen verweigert.

Noch andere wünschen sich, dass ungeimpfte Eltern und Lehrer*innen verstärkt zur Verantwortung gezogen werden. Letztere Position wird hierzulande etwa von Claude P. Müller, einem Virologen am Luxembourg Institute of Health, vertreten. Dem Tageblatt gegenüber äußerte er diese Woche die Befürchtung, dass es meist die ungeimpften Eltern seien, die nicht wollen, dass ihre Kinder geimpft oder getestet werden. Er ist deshalb nicht nur dafür, dass alle Eltern sich impfen lassen, sondern auch dafür, dass für ungeimpfte Jugendliche, die sich nicht testen lassen wollen, Fernunterricht verpflichtend ist.

Ideen gibt es viele, aber welche ist besser? Grundschulen und Betreuungsstrukturen lassen sich nicht mit dem restlichen gesellschaftlichen Leben vergleichen und bedürften schon alleine deshalb einer anderen Herangehensweise. An keinem anderen Ort ist nämlich die Anzahl derer, die nicht impfberechtigt sind, derart hoch. Gleichzeitig würde sich in Schulen ein Covid-Check-Regime schwerlich umsetzen lassen. Diesen hatte unter anderem die Lehrer*innengewerkschaft Féduse/CGFP gefordert. Doch abgesehen vom Aufwand, der dazu tagtäglich betrieben werden müsste, wäre das Recht auf Bildung nicht gewährleistet, wenn ungeimpfte Kinder, die die 3G-Kriterien nicht erfüllen, vom Unterricht ausgeschlossen würden.

Während Meisch ebendiese Argumentation, keine einzelnen Schüler*innen nach Hause schicken zu wollen, gerne anführt, wenn es um den Covid-Check geht, lässt das aktuelle Covid-Gesetz eine andere Herangehensweise erkennen. Treten nämlich in einer Klasse drei bis fünf Covid-19-Infektionen auf, dürfen nur geimpfte und genesene Schüler*innen weiterhin den Unterricht besuchen. Alle anderen dürfen erst dann wieder zur Schule, wenn sie nach sechs Tagen einen negativen PCR-Test vorweisen können. Angesichts dessen warnte die Menschenrechtskommission (CCDH) vergangene Woche in einem Gutachten zum neuen Covid-Gesetz vor einer „éducation à deux vitesses“: „La CCDH invite le gouvernement à veiller à éviter toute discrimination sur base de l’état de santé des enfants et adolescents dans le cadre du droit à l’éducation.“

Copyright: CC BY-NC 2.0

Diskriminierung vs. Freiheit

Meisch handelt nicht im Alleingang. Seine Strategie entspricht derjenigen der gesamten Regierung. Dieser liegt implizit die Ansicht zugrunde, die Diskriminierung und Stigmatisierung einer kleinen Gruppe könne in Kauf genommen werden, um der Mehrheit möglichst viele Freiheiten zu gewähren. Eine Ansicht, die nicht zuletzt von Déi Lénk stark kritisiert wurde. Am Dienstag erklärte die Abgeordnete Nathalie Oberweis (Déi Lénk) vor dem Chamberplenum, dass es von mangelnder Solidarität zeuge, Menschen gegeneinander aufzuhetzen. In diesem Zusammenhang sprach sie sich vehement gegen eine Stigmatisierung von Ungeimpften aus.

Damit bezog sie sich auf das Gutachten der CCDH. Diese hatte darin einerseits die Pflicht des Staats unterstrichen, die kollektive Gesundheit zu schützen, in diesem Fall also die Notwendigkeit, durch Information und Sensibilisierung zum Impfen aufzurufen. Die Verfolgung dieses Ziels, so die CCDH andererseits, dürfe jedoch keine Spaltung der Gesellschaft oder Verschärfung von Ungleichheiten mit sich bringen. Entscheidungen wie die, keine gratis PCR-Tests mehr anzubieten, könnten in den Augen der CCDH aber genau dazu führen. Mit dieser Maßnahme laufe die Regierung Gefahr, Menschen aufgrund ihres Gesundheitszustands, ihrer finanziellen Mittel oder ihrer Überzeugungen zu diskriminieren. Auch der SEW warnte kürzlich vor einer potenziellen Zweiklassengesellschaft. Kinder zu instrumentalisieren, um ungeimpften Erwachsenen Druck zu machen, müsse ebenso vermieden werden wie die Stigmatisierung ungeimpfter Jugendlicher.

An den verschiedenen Positionen zeigt sich die Schwierigkeit, kollektiver Gesundheit und Persönlichkeitsrechten gleichermaßen gerecht zu werden. Fakt ist, dass sich das Virus auch in den kommenden Monaten verbreiten wird und die Ungeimpften sich einer Infektion nur schwerlich entziehen können. Virolog*innen wie Christian Drosten von der Berliner Charité raten indes davon ab, Kinder auf Biegen und Brechen vor einer Infektion schützen zu wollen. In Anbetracht des geringen Risikos einer schweren Erkrankung solle man ihnen stattdessen zunehmend Freiheiten gewähren.

Expert*innen schätzen, dass die Impfung für Unter-12-Jährige noch in diesem Herbst zugelassen wird. Ob in der Zwischenzeit ein strengeres Sanitätskonzept in den Schulen sinnvoller gewesen wäre, wird sich wohl erst im Nachhinein sagen lassen. Claude Meisch hat der Presse gegenüber jedenfalls versichert, dass, falls nötig, das sanitäre Konzept angepasst werde, sei es in Form einer generellen Maskenpflicht, von Wechsel- und Fernunterricht, oder auch von nur morgens stattfindendem Unterricht.


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