Die Luxemburger Kriminalpolizei hat diese Woche in einer großangelegten Aktion hunderte von Bildern und Videos, die sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige zeigen, beschlagnahmt. Jetzt laufen die Ermittlungen an.
Zwischen dem 6. und 9. Juli kam es in Luxemburg zu 46 Hausdurchsuchungen wegen Pädokriminalität, 14 im Gerichtsbezirk Diekirch, 32 im Gerichtsbezirk Luxemburg. Konkret ging es um die Beschlagnahmung von Bild– und Videomaterial, in denen Minderjährige in sexualisierter Weise zu sehen sind. „Wer mit solche Ermittlungen zu tun hat, merkt schnell, dass die Realität die Vorstellungskraft und das Verständnis weit übersteigen. In jedem Fall geht es um die Geschichte eines Menschen, eines kleinen Menschen, der ein niederträchtiges Drama durchleben musste, weil er den sexuellen Akten eines anderen ausgesetzt war“, erklärte Steve Schmitz, Direktor der Kriminalpolizei, am Freitag zu Beginn einer zu diesem Anlass abgehaltenen Pressekonferenz.
In den kommenden Wochen wird das gesamte informatische Material analysiert und auf Hinweise zur Identität der Opfer hin untersucht. Bei manchen Verdächtigten seien nur ein paar Bilder gefunden worden, bei anderen ein Harddisk voller Bilder, so Staatsanwalt David Lentz, der im Bezirk Luxemburg die Jugendschutzabteilung leitet. Wie Claude Weis, Leiter der Abteilung für Jugendschutz und Sexualstraftaten der Kriminalpolizei erklärte, handele es sich nicht lediglich um Bilder nackter Jungen oder nackter Mädchen. „Das, worum es hier geht, sind knallharte Sachen.“ Das Alter der Verdächtigten, die alle männlichen Geschlechts sind, reicht von 11 bis 70 Jahre. Ein Drittel von ihnen ist minderjährig. Zurzeit deutet nichts auf eine Verbindung zwischen den Verdächtigen hin.
Hinweise auf solches Material werden in der Regel vom National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) an die Europol übermittelt. Anschließend werden die IP-Adressen der Verdächtigten, die hierzulande ansässig sind, dem Abteilung für Jugendschutz und Sexualstraftaten der Luxemburger Kriminalpolizei mitgeteilt. Näheres über die Identität der Verdächtigten erfahren die Kriminalpolizist*innen immer erst bei Betreten der entsprechenden Wohnungen. Die Bestrafungen für solche Vergehen reichen je nach Gravität von einem Monat bis hin zu fünf Jahren, oder, im Falle von Geldstrafen, von 251 bis 100.000 Euro.