Sensibilisierungskampagne: Damit Sexting nicht zur Straftat wird

von | 26.01.2021

Tagein, tagaus werden unzählige intime Nachrichten oder Bilder verschickt – sei es aus Verliebtheit, Lust, Jux oder Rache. Was dabei erlaubt ist und ab wann man sich strafbar macht, ist vielen nicht bewusst. Eine Kampagne soll darüber aufklären.

Foto: Bee Secure

Ee falsche Message kann e Liewen zerstéieren.“ Mit diesen Worten brachte Justizministerin Sam Tanson (déi Gréng) am Dienstag das Risiko der bild- und textbasierten Gewalt im Netz auf den Punkt. Im Rahmen der Pressekonferenz, auf der sie sprach, wurde dafür der etwas verharmlosende und irreführende Begriff „Sexting“ benutzt. Irreführend deshalb, weil das verschicken intimer Nachrichten, Fotos und Videos per se harmlos ist. Problematisch wird es erst dann, wenn die Inhalte von Minderjährigen stammen oder ohne das Einverständnis der Person, die auf dem Foto zu sehen ist oder die Textnachricht verschickt hat, an Dritte weitergeleitet werden. Man macht sich allerdings nicht erst dann strafbar, wenn man explizite Fotos oder Nachrichten von Minderjährigen verschickt: Es liegt auch dann eine Straftat vor, wenn Minderjährige Nacktfotos von sich selbst verschicken.

Immer mehr Menschen wenden sich in diesem Kontext an die Polizei oder an Bee Secure. Das kann daran liegen, dass solche Vorfälle immer häufiger vorkommen – immerhin verfügen heutzutage die meisten Teenager über ein digitales Gerät – oder aber an der verstärkten Sensibilisierung für die Problematik.

In diesen Zusammenhang ist eine neue Kampagne einzuordnen, die heute im Rahmen oben erwähnter Pressekonferenz vorgestellt wurde. Neben dem Justizministerium sind außerdem das Bildungsministerium, die Polizei, Bee Secure, der Service national de la jeunesse (SNJ), das Kanner-Jugendtelefon (KJT), der Service de coordination de la recherche et de l’innovation pédagogiques et technologiques (Script) sowie die Staatsanwalt daran beteiligt.

Ein Teil der Kampagne ist die Broschüre „Nackt im Netz? Sexting – alles was du darüber wissen solltest!“, die sich an Jugendliche, Erziehungspersonal und Eltern richtet. Sie enthält Informationen über mögliche Risiken, die rechtliche Lage, Anlaufstellen und Hilfsangebote. Außerdem wird erklärt, was es beim Erstatten eine Anzeige zu beachten gilt: So sollten etwa möglichst viele Beweise gesammelt werden (etwa mithilfe von Screenshots), die Bilder beim Seitenbetreiber gemeldet und mögliche Zeug*innen kontaktiert werden. Ein weiterer Teil der Kampagne ist ein 15-minütiger Spot zum Thema „Sexting“ sowie pädagogisches Material für Bildungspersonal.

Wie Georges Metz, Direktor des SNJ der Presse gegenüber erklärte, ist die Dunkelziffer in diesem Bereich sehr hoch. Opfern fiele es oft schwer, sich selbst als solche zu erkennen. Stattdessen fühlten sie sich sogar mitschuldig, vor allem dann, wenn die Fotos oder Videos einvernehmlich gemacht wurden. Aus diesem Grund werde oftmals keine Anzeige erstattet.

Mit der Kampagne wird unter anderem auf den verstärkten Gebrauch digitaler Medien aufgrund der seit März geltenden Kontaktbeschränkungen reagiert. Ziel ist es, den Opfern zu vermitteln, dass ihnen geholfen werden kann, egal wie ausweglos ihnen ihre Situation erscheint.

Informationen zum Thema Sexting finden Sie unter anderem auf www.bee-secure.lu und www.sexpodcast.lu.

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