Als Reaktion auf die Benutzung von Manipulationssoftware bei Emissionstest von Dieselautos unter Laborbedingungen hat die Europäische Kommission 2016 neue Grenzwerte festgelegt. Im echten Fahrbetrieb sollten die „real driving emissions“ (RDE) gemessen werden. Die maximal zulässigen Werte wurden dabei erhöht. Dies, so die Kommission, um „technischen und statistischen“ Ungenauigkeiten Rechnung zu tragen. Beim Euro-6-Grenzwert wurden aus 80 mg Stickoxiden pro Kilometer 168 mg/km, später auf 120 mg/km korrigiert. Die Städte Paris, Brüssel und Madrid klagten gegen die Kommission, die ihrer Auffassung nach keine höheren Grenzwerte hätte festlegen dürfen. Das Gericht gab den drei Städten Recht und erklärte die Verordnung der Kommission – die höheren Grenzwerte also – für nichtig. Es sei unmöglich festzustellen, ob die Euro-6-Grenzwerte bei den RDE-Testverfahren eingehalten würden. Ein Jahr hat das Gericht der Kommission Zeit gegeben, um die Regelung zu ändern. Damit könnten auch Dieselfahrzeugen, die der ursprünglichen Euro-6-Norm entsprechen, Fahrverbote drohen. Nur mit der neuen Euro-6d-Temp-Norm geht man auf Nummer sicher (woxx.eu/5wfl). Die Stadt Paris wollte auch einen symbolischen Euro als Schadensersatz haben – das Gericht schlug dies allerdings aus.
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