Bundesinnenminister Horst Seehofer veranlasste die Schließung von zwei Verlagshäusern, die im Verdacht stehen, Teilorganisationen der kurdischen Arbeiterpartei Partiya Karkerên Kurdistan (PKK) zu sein. Eine Entscheidung, die stark polarisiert.

Foto: Eoghan Olionnain, CC BY-SA 2.0
„Gerade weil die PKK trotz des Verbots in Deutschland weiterhin aktiv ist, ist es notwendig und geboten, die PKK in ihre Schranken zu weisen und die Einhaltung der Rechtsordnung sicher zu stellen“, so Bundesinnenminister Horst Seehofer in der Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums vom 12. Februar 2019. Dem Mezopotamien-Verlag und MiR Multimedia wird darin vorgeworfen, ihr Geschäftsbetrieb diene allein der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der PKK. „Unter dem Tarnmantel als Verlagsbetriebe“ kämen so sämtliche betriebswirtschaftlichen Aktivitäten der Partei zugute, die in Deutschland seit 1993 verboten ist und in der EU als Terrororganisation gilt. mehr lesen / lire plus