Sexualverbrechen: Änderung der Gesetzeslage in Sicht?
Es bleibt unklar, ob die Verjährungsfrist bei Sexualverbrechen in der laufenden Legislaturperiode verlängert wird. Bei Sexualverbrechen gilt momentan eine Verjährungsfrist von 20 Jahren. Diverse Quellen, so der Abgeordnete Sven Clement (Piraten) in einer parlamentarischen Anfrage, verlangen die Verlängerung auf 30 Jahre. Und wie sieht...














