Luxemburgs Magistrate: Solidarisch mit Murat Arslan

Der türkische Jurist Murat Arslan wurde am 18. Januar zu zehn Jahren Haft verurteilt. Bei dem Prozess soll es nicht mit rechten Dingen zugegangen sein. Der Groupement des magistrats luxembourgeois zeigt sich solidarisch.

Pixabay

Die Association of European Administrative Judges (AEAJ) hat es getan. Die International Association of Judges (IAJ) auch – und heute schloss der  Groupement des magistrats luxembourgeois (GML) sich ihnen an: Sie alle stärken dem kürzlich verurteilen türkischen Juristen und Träger des Václav-Havel-Menschenrechts-preises des Europarates (2017), Murat Arslan, in öffentlichen Stellungnahmen den Rücken. Ein türkisches Gericht sprach den ehemaligen Präsidenten des YARSAV, dem türkischen Verbund der Richter und Staatsanwälte, der nach dem Putschversuch in der Türkei 2016 aufgelöst wurde, der Mitwirkung terroristischer Straftaten schuldig. Eine Entscheidung, die international unter Richter*innen für Aufsehen sorgt.

Verfahrensfehler

Auf der Website der IAJ berichtet ein anonymer Augenzeuge der letzten Anhörung des Prozesses von folgenschweren Verfahrensfehlern. Arslans Verteidiger*innen hätten sich aus Protest aus dem Prozess zurückgezogen, nachdem ihr Ablehnungsantrag sowie die Prüfung dessen Zurückweisung durch ein weiteres Gericht verworfen wurden. Der anwesende Staatsanwalt selbst habe daraufhin die Ernennung neuer Anwält*innen aufgrund der Schwere der Anschuldigungen gegen Arslan gefordert. Ohne Erfolg. Das Urteil wurde ohne die Benennung neuer Anwält*innen gefällt.

Der GML verweist in seinem Schreiben auf weitere Missstände. So soll das Anwaltsteam des Angeklagten nur begrenzt Zugang zu Arslans Dossier gehabt haben; die Zeugenaussagen sollen nicht ausreichend in Betracht gezogen worden sein; es wurden – anders als gemeinhin üblich – vier präsidierende Richter eingesetzt und während des Prozesses wurden vor versammelter Audienz neue Vorwürfe gegen den Angeklagten erhoben, die auf einem Brief an seine Ehefrau gründeten.

Vorgeschichte

Obwohl derzeit weder die Schuld noch die Unschuld von Arslan nachweislich bestätigt werden kann, bleibt die Legitimität des Richterspruchs im Hinblick auf die derzeitige politische Situation in der Türkei und das geschilderte Verfahren zweifelhaft. Nach Angaben des GML soll Arslan während seines Mandats als Vorsitzender des YARSAV regelmäßig die Missachtung der Bürger*innenrechte seitens der Exekutiven und Legislativen sowie Angriffe auf die Unabhängigkeit der Justiz angeprangert haben. Aussagen, wegen derer man ihn bereits 2015 von seinem Amt als stellvertretender Richter am türkischen Verfassungsgericht enthob. Nach dem Putschversuch in der Türkei im Juli 2016 verhängte der Staat ein Berufsverbot gegen ihn, wie gegen tausende seiner Kolleg*innen auch. Am 19. Oktober desselben Jahres wurde er verhaftet – nur wenige Tage später dann dem Untersuchungsrichter vorgeführt. In einem Online-Beitrag der Zeit, der auf Informationen der Deutschen Presseagentur beruht, heißt es, seiner Anwältin zufolge säße Arslan schon seit zwei Jahren und drei Monaten in Untersuchungshaft.

Forderung

Die luxemburgischen Magistrat*innen appellieren an die nationale Politik und an die internationalen Autoritäten, insbesondere an die Europäische Union, den Europarat und den Europäischen Gerichtshof. Sie fordern eine Intervention, um der Türkei zu Demokratie und dem Respekt der Menschenrechte aller Bürger*innen zu verhelfen. Darüber hinaus rufen sie dazu auf, alle politischen Häftlinge zu befreien, die unrechtmäßig oder trotz unzulänglicher Beweislage in der Türkei hinter Gittern sitzen. Kein leichtes Vorhaben in einem Land in dem, so soll es Arslan laut Zeit-Online in seiner Dankesrede 2017 gesagt haben, „der Rechtsstaat aufgehoben ist.“


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