In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des ADR- Abgeordneten Gast Gibéryen legte Arbeitsminister Nicolas Schmit jetzt teilweise detaillierte Zahlen bezüglich der Zahlungen, die Luxemburg für arbeitslos gewordene Frontaliers leisten muss, vor.
Nach einer Direktive aus dem Jahre 2004 sind zwar die Heimatländer für die etwaige Entschädigung ihrer Arbeitslosen zuständig, doch müssen im Falle von Grenzgänger*innen die Länder, in denen die Betroffenen vormals beruflich tätig waren, für drei Monate für deren Entschädigung aufkommen. Die Regelung wurde in Luxemburg im Jahre 2010 umgesetzt und trat, nach einer Übergangsphase, ab dem 1. Mai 2012 vollends in Kraft. Seitdem wurden 92,8 Millionen Euro an die französischen, 25,3 an die deutschen, 24,7 an die belgischen und knapp 1 Million an die niederländischen Dienststellen überwiesen – insgesamt also rund 144 Millionen Euro. mehr lesen / lire plus