Diskriminierung in Luxemburg: Unzureichende Fortschritte

In puncto Fremdenfeindlichkeit, Integration und LGBTIQA+-Rechte besteht in Luxemburg großer Handlungsbedarf. Zu diesem Urteilt kommt ein Bericht der zuständigen Europäischen Kommission.

Wikimedia Commons

Ein am Dienstag veröffentlichter Bericht der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (Ecri) kommt zur Schlussfolgerung: Trotz vieler Bemühungen besteht in Luxemburg bezüglich Diskriminierungsbekämpfung noch viel Handlungsbedarf.

Die Ecri wurde vom Europarat ins Leben gerufen, um den Umgang der Mitgliedstaaten mit Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und anderen Arten der Intoleranz zu überwachen. Die Berichte, die die Ecri im Fünf-Jahres-Rhythmus anhand von Dokumentenanalysen sowie Gesprächen mit staatlichen und nicht-staatlichen Institutionen erstellt, geben einen Überblick, welche Verbesserungen in dem jeweiligen Land erforderlich sind und wo Fortschritte erzielt wurden.

Bei dem am Dienstag veröffentlichten Bericht handelt es sich um den mittlerweile sechsten, in welchem die Ecri die spezifische Situation in Luxemburg analysiert. Dabei fasst sie insbesondere die Bereiche rechtliche Gleichstellung, Hassrede, hassbasierte Gewalt und Integration ins Auge.

Ihren Bericht beginnt die Ecri mit einer Aufzählung der Fortschritte: 2016 wurde das Fach „Vie et société“ eingeführt; seit 2017 wird Mehrsprachigkeit auch schon in der Vorschule gefördert; 2018 traten zwei Aktionspläne in Kraft, einer für LGBTIQA+-Rechte und einer für Integration; Diskriminierung wurde als erschwerender Umstand ins Strafgesetzbuch integriert.

Mehr Kritik als Lob

Die Liste der erfolgten Maßnahmen ist zwar beachtlich – im Vergleich zu den vielen Kritikpunkten der Ecri ist sie allerdings kaum der Rede wert. In ihrem 2017 veröffentlichen Bericht hatte die Ecri die eingeschränkte Handlungsmacht des Centre pour l’égalité de traitement (CET) beanstandet. Die Luxemburger Regierung hat zwar inzwischen das Budget des Zentrums erhöht, nach wie vor fehlt ihm jedoch ein klarer legaler Status ebenso wie das Recht, vor Gericht zu klagen. Zudem, so ein weiterer Kritikpunkt der Ecri, fallen Diskriminierung bezüglich Hautfarbe, Sprache, Geschlechtsidentität und Geschlechtsmerkmalen nicht unter die Kompetenz des Zentrums.

Eine andere, bereits 2017 geäußerte Forderung: das Verbot von medizinisch nicht notwendigen Operationen an intergeschlechtlichen Neugeborenen. Die Ecri bedauert, dass die Regierung bisher nicht über ein leeres Versprechen im Koalitionsabkommen hinausgegangen ist. Nicht nur eine entsprechende gesetzliche Änderung sei nötig: Es sei unabdinglich, das medizinische Personal in dieser Angelegenheit zu schulen und Betroffenen und ihren Familien leicht zugängliche Beratung und Unterstützung anzubieten. Das ist aber nicht der einzige Kritikpunkt bezüglich LGBTIQA+-Rechten: So gelte es die automatische Anerkennung der Co-Elternschaft „ohne Verzögerung“ gesetzlich zu verankern. Diese war qua Koalitionsabkommen zwar vorgesehen, es blieb allerdings bei einer Ankündigung.

Auch bezüglich Diskriminierung in der Schule spricht die Ecri Empfehlungen aus. Sie fordert einerseits die systematische Erhebung statistischer Daten zu Mobbing, Gewalt und Diskriminierung in Schulen. Andererseits greift sie die langjährige Forderung des Okaju nach einem Child Protection Officer in allen Schulen auf. Dass Lehrkräfte und Erzieher*innen an Weiterbildungen zu Themen wie Rassismus, LGBTIQA+-Feindlichkeit und Menschenrechte teilnehmen können, findet die Ecri zwar löblich, ihrer Meinung nach müssten diese jedoch verpflichtend sein.

Ein großer Teil des Berichts nimmt die Situation von Migrant*innen in den Blick. So habe die Regierung nicht in ausreichendem Maß Schritte unternommen, um der Diskriminierung von Migrant*innen bei der Wohnungssuche entgegenzuwirken. Auch an dem Angebot an Sprachkursen für Migrant*innen stört sich die Ecri. Betroffene erhielten nicht ausreichend Beratung bezüglich der zu belegenden Kurse; außerdem sei deren Inhalt nicht an die Erfordernisse des Arbeitsmarktes angepasst.

Im Allgemeinen fordert die Ecri die nationalen Behörden dazu auf, Indikatoren auszuarbeiten, um Integrationsmaßnahmen zu evaluieren, und statistische Daten zu sammeln, „with the sole purpose of assessing progress and challenges in the integration of all migrants living in the country, while ensuring that the principles of confidentiality, voluntary self-identification and informed consent are maintained“. Dabei müsste Mehrfachdiskriminierungen eine besondere Aufmerksamkeit zukommen.


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