Am zweiten Tag des Sommer- seminars des Okaju standen unbegleitete Minderjährige im Fokus, vor allem solche, die straffällig geworden sind. Die zahlreichen Expert*innen ließen dabei kein gutes Haar an der luxemburgischen Migrationspolitik.
In den letzten Jahren kam es immer wieder zu Disputen zwischen Akteuren der Zivilbevölkerung auf der einen und dem Ministerium für Immigration und Asyl auf der anderen Seite. Eine der bekanntesten dieser Auseinandersetzungen: Sollten Genitaluntersuchungen an Geflüchteten zur Überprüfung ihrer Minderjährigkeit in Luxemburg verboten werden oder nicht? Die beratende Menschenrechtskommission (CCDH) konnte sich damals, 2018, mit ihrer Forderung nach einem entsprechenden Verbot durchsetzen.
Anders verhält es sich in einem aktuellen Fall: Seit Jahren schon setzen sich Instanzen wie die CCDH, Passerell und der Ombudsman fir Kanner a Jugendlecher (Okaju) für eine Überarbeitung der „Commission consultative d’évaluation d’intérêt supérieur des mineurs non accompagnés“ ein. Aufgabe dieser Kommission ist es, das Außenministerium zu beraten, wenn betroffenen Minderjährigen der internationale Schutzstatus verwehrt und eine Rückführung angeordnet wird. Hauptkritikpunkt: Da das Ministerium für Immigration und Asyl in der Kommission vertreten ist, sei deren Neutralität in Frage gestellt. Moniert wird zudem, dass eine Aus- oder Weiterbildung in Sachen Kinderrechte oder der Arbeit mit Minderjährigen nicht für alle Mitglieder des Komitees verpflichtend ist. Doch noch am Freitag betonte Immigrationsminister Jean Asselborn (LSAP) in einem offiziellen Schreiben, nicht an der Zusammenstellung der „Commission consultative d’évaluation d’intérêt supérieur des mineurs non accompagnés“ rütteln zu wollen, basierten deren Einschätzungen doch auf objektiven Kriterien.
Bei einem im Rahmen des Ojaku-Sommerseminars abgehaltenen Konferenztags am vergangenen Dienstag war von diesen Disputen nur wenig zu spüren. Der Ombudsman für Kinder und Jugendliche, Charel Schmit, erwähnte die Kritik an der „Commission consultative d’évaluation d’intérêt supérieur des mineurs non accompagnés“ kurz, der neben ihm sitzende Asselborn murmelte ein paar Protestworte, zu einer Diskussion kam es jedoch nicht.
Wie wichtig es Asselborn generell aber ist, sein Gesicht angesichts von Kritik zu wahren, wurde in seiner Einführungsrede deutlich. In diesem Kontext ging er nämlich auf die Untersuchungen ein, mit welchen das Alter von papierlosen Geflüchteten bestimmt wird. Zwar wurden die Genitaluntersuchungen verboten, sogenannte Knochentests, bei welchen anhand von Röntgen die Entwicklung der Handwurzelknochen festgestellt wird, werden aber nach wie vor durchgeführt. Asselborn verteidigte diese umstrittene Praktik zum wiederholten Male damit, dass es immer wieder Volljährige gebe, die sich unrechtmäßig als Minderjährige ausgeben würden.
Viel Kritik
Das Thema von besagtem Seminartag lautete „Children in Migration“. Auf die Rede des Ministers folgten insgesamt fünf Vorträge: Adolfo Sommarribas, juristischer Berater beim European Migration Network, sprach über die Herausforderungen und Lektionen des Ukraine-Kriegs; der Kulturanthropologe Gilles Reckinger präsentierte seine explorativ-ethnografische Studie über „Minderjährige mit und ohne Fluchtmigrationserfahrung im Konflikt mit dem Gesetz“; Bernard De Vos sprach über seine Erfahrungen mit jungen Migrant*innen als Délégué général de la Fédération Wallonie-Bruxelles; Mary Tupan, Executive Director des Center for Diversity Policy in Utrecht ging auf die nötigen Bedingungen ein, damit Migrationskinder ihr Recht auf Bildung volständig ausschöpfen können; und schließlich stellten der Ombudsman für Kinder und Jugendliche Charel Schmit und die Ombudsfrau Claudia Monti noch ihre Sorgen in puncto unbegleiteter Minderjähriger vor. Abgerundet wurde der Konferenztag mit einer Diskussionsrunde, zu welcher neben Monti zudem die Anwältin Noémie Sadler, der Direktor der Asti, Sergio Ferreira, die Vertreterin des Lëtzebuerger Flüchtlingsrot, Ambre Schulz, und Claude Radoux, Honorarkonsul der Ukraine, zählten.
Worin sich alle Redner*innen einig waren: Weder in Luxemburg noch in anderen Ländern wird ausreichend für junge Migrant*innen getan. Claude Radoux kritisierte die Ungleichbehandlung von ukrainischen und anderen Geflüchteten; Mary Tupan wies auf den Mangel an adäquat für den Umgang mit geflüchteten Kindern geschulten Lehrkräften hin; Sergio Ferreira monierte, dass Asylpolitik mit dem falschen Beweggrund betrieben werde: nicht um den Menschen zu helfen, sondern um zu verhindern, dass sie das System ausnutzten.
Bernard De Vos seinerseits sprach etwas an, das er als „phantasme politique“ bezeichnete: Die Angst, mit einer menschlicheren Asylpolitik eine nicht zu bewältigende Welle an Migrant*innen ins eigene Land zu locken. De Vos ging zudem auf die sogenannten „centre de rétention“ ein, die man ihm immer wieder als kindgerechte Einrichtungen zu verkaufen versucht habe. „Dès que les gens ne peuvent pas aller où ils veulent, ils sont enfermés, quelle que soit la taille de l’enclos, quelle que soit la taille de la cellule.“ Die Behauptung, ein „centre de rétention“ sei etwas anderes als ein Gefängnis, sei demnach unhaltbar.
Scharfe Kritik übte De Vos zudem an den zur Altersbestimmung von Geflüchteten durchgeführten Knochentests. Dieser Aspekt zog sich wie ein roter Faden durch den gesamten Seminartag. Die Anwältin Noémie Sadler berichtete diesbezüglich von ihrer Erfahrung, dass Beamt*innen den jungen Geflüchteten oft eher misstrauisch entgegenträten: „S’il y a une personne qui profite de ce système, mieux vaut passer cette une personne, que de suspecter tous les autres mineurs qui se présentent pour demander la protection internationale.“
An den Knochentests kritisierte Ombudsfrau Claudia Monti ihrerseits, dass diese nicht von spezialisiertem Gesundheitspersonal durchgeführt würden und alles andere als präzise seien. Der Befund könne etwa lauten, dass der junge Mensch zwischen 17 und 26 Jahre alt sei. Ein weiteres Problem sei die Informationsvermittlung. Sie wolle nicht unterstellen, dass die betroffenen Personen nicht ausreichend über die Prozedur und ihre Konsequenzen informiert worden seien, sie rede jedoch mit vielen, die sie nicht in ihre Gänze verstanden hätten. „Lo sot mir mol, wat fir ee Jonken, an där Situatioun capabel ass ze realiséieren, wat dat alles mat sech bréngt. Ech kann Iech soen: Et gëtt der net ganz vill.“ In diesem Kontext wies Monti auf das Recht hin, einen solchen Knochentest zu verweigern. Dies dürfe den Betroffenen allerdings nicht zur Last gelegt werden. „Dat ass awer e grousse Problem, well wat maache mer dee Moment mat hinnen? Si se mineur oder majeur?“
Dies fiele nicht in gleichem Maße ins Gewicht, würden zur Altersbestimmung auch noch andere Kriterien herangezogen, so wie es offiziell vorgesehen sei, so Monti. Nicht nur physiologische Aspekte sollten berücksichtigt werden, sondern auch solche wie das Verhalten und die mentale Reife.
„Wa mer behaapten, mir hätten hei am Land keng Mineuren, déi op der Strooss liewen, da kann ech just soen: dat ass Kabes.“ Monti sprach in diesem Moment von Jugendlichen, die nach Luxemburg geflüchtet sind, hier aber keinen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben, und somit erst erfasst werden, wenn sie auffällig werden. Wenn ein solcher Jugendlicher in die Unisec komme, werde oftmals festgestellt, dass er bereits andere der dort Inhaftierten kenne – ein Zeichen dafür, dass er sich schon länger im Land aufhalte. Diese zunächst unerfassten Jugendlichen – meist männlichen Geschlechts – hätten, so Monti, ihr Herkunftsland in vielen Fällen mit elf, zwölf Jahren verlassen und wohnten nun hier in leer stehenden Gebäuden. „Opfälleg ginn dës Jonk, wa se sech irgendwou Sue besuergen, wat, wann een néirens gemellt ass, just mat illegale Mëttele méiglech ass.“ Werden diese dann von der Polizei erwischt, werde ihnen, so Monti, erstmal nicht geglaubt, dass sie erst 15, 16 Jahre alt sind – dies mit der Begründung, die „richtigen Minderjährigen“ schützen zu müssen. „All Persoun, déi behaapt mannerjäreg ze sinn mol als éischt als Majeur ze behandelen bis preuve du contraire, ass déi falsch Aart a Weis. Mir missten am Fong eng présomption de minorité hunn, net eng présomption de mauvaise foi.“
„An der Reegel ginn onbegleete Mineuren, wa se opfälleg gi sinn, ewechgespaart. D’Justificatioun: Mir mussen d’Gesellschaft virun hinnen a si viru sech selwer schützen. Soubal se Majeur sinn, kucke mer, dass mer se lassginn.“ Doch unabhängig davon, so Monti weiter, ob es sich bei ihnen um Kriegs- oder Wirtschaftsflüchtlinge handele: „Wee mat 14, 15, 16 ganz aleng op Lëtzebuerg kënnt, huet forcément Saache erlieft, déi een an deem Alter net soll erlieft hunn. Dee Jonken huet forcément en Trauma.“ So fragilisiert diese Menschen auch seien, zurzeit werde nichts getan, um sie adäquat zu betreuen.
Marginalisierungsspirale
Jean Asselborn bekam von alldem nichts mit: Schon als der Kultur- anthropologe Gilles Reckinger in seinem Keynote-Speech den „Mythos des falschen Asylanten“ dekonstruierte, war der Minister nicht mehr anwesend. Dabei bezog sich der Forscher damit direkt auf die Einführungsrede, in welcher Asselborn vor Volljährigen warnte, die vorgeben, minderjährig zu sein.
Reckinger argumentierte, dass die Verletzlichkeit der Betroffenen recht arbiträr am Alter festgemacht werde. In diesem Zusammenhang sprach er von der „konstruierten Trennlinie der Volljährigkeit“: Bis zum letzten Tag ihres 17. Lebensjahres gelten sie als schutzbedürftig, ab der ersten Sekunde ihres 18. Geburtstags würden sie wie gänzlich andere Menschen betrachtet, etwaige Unterstützungsprogramme und Schulausbildungen würden abrupt abgebrochen. „Von einem Tag auf den anderen wird aus einem legal aufhältigen Kind ein regulärer Migrant, der abgeschoben werden kann.“ Reckinger sprach hier von einem „continuum of violence“: Die im Herkunftsland erlebte Gewalt setze sich – wenn auch in anderer Form – im Ankunftsland fort. Der Forscher wies in diesem Kontext auf Diskussionen in den Sozialwissenschaften hin, bei jungen Menschen in Not das Schutzalter um einige Jahre zu erhöhen. In anderen Worten: Die Referenz des 18. Geburtstags soll durch die Bedürfnisse der jungen Personen ersetzt werden.
In Auftrag gegeben wurde Reckingers Arbeit vom Okaju. Es ging dabei darum, das Bild des straffällig gewordenen minderjährigen Migranten in der Luxemburger Medienberichterstattung zu untersuchen. Der Forscher ging dabei auf Medien ein, die ihre Aufmerksamkeit vor allem auf „das Spektakuläre“ richten und damit eine „Welt voller Gewalt und Notstände“ zeichnen und populistische Haltungen fördern. Werde in den Medien verstärkt über Normverstöße durch Migrant*innen berichtet, treibe dies die Marginalisierungsspirale voran, weil, so Reckinger, „Ausgrenzung und Marginalisierung als legitime Folge von Normverstößen und abweichendem Verhalten erscheinen und nicht als deren Bedingung, was sie in den allermeisten Fällen aber sind“. Als Negativbeispiele führte der Forscher hier die Berichterstattung von RTL Lëtzebuerg und dem Luxemburger Wort an.
Für seine Studie führte der Forscher zahlreiche Expert*inneninterviews, Tiefeninterviews mit Jugendlichen, sowie Interviews mit Jugendlichen, die Obdachlosigkeit- oder Fluchtmigrationserfahrungen gemacht haben und von denen ein Teil bereits kriminell gehandelt haben. Außerdem führte Reckinger teilnehmende Beobachtungen in Luxemburg und Esch/Alzette durch. Er kam zu dem Ergebnis, dass das Phänomen nicht mit den „unterkomplexen, simplistischen Kategorien, in denen es aktuell gehandelt wird“, gefasst werden kann. Er verwies dabei auf die Notwendigkeit einer ethnografischen Folgestudie, um zu erfahren, wie Jugendliche aktiv mit der ambivalenten sozialen Realität umgehen.
Alle Interventionen liefen auf eine zentrale Feststellung hinaus: Es wird sich nicht ausreichend um junge Geflüchtete gekümmert. Illusionen machten sich die Expert*innen jedoch nicht: Die Zeit, die Fachkräfte mit den Betroffenen hätten, sei stark limitiert, wovon ein großer Teil in den Vertrauensaufbau investiert werden müsse. Manche könnten bei ihrer Ankunft in Luxemburg weder lesen, noch schreiben, unterstrich Claudia Monti. Umso wichtiger sei es, so Ombudsman Charel Schmit, die verfügbare Zeit möglichst sinnvoll zu nutzen, um den Betroffenen beim Aufbau einer Zukunftsperspektive zu helfen. „Net an Institutiounen denken, wou ee se wechspäert, mee a Programmer, mat deenen ee se begleet“, brachte Charel Schmit den Handlungsbedarf abschließend auf den Punkt.
„All Persoun, déi behaapt mannerjähreg ze sinn mol als éischt als Majeur ze behandelen bis preuve du contraire, ass déi falsch Aart a Weis. Mir missten am Fong eng présomption de minorité hunn, net eng présomption de mauvaise foi.“ (Claudia Monti, Ombudsfrau)