Mit Maske und Einwegbluse zu Besuch in Alters- und Pflegeheimen

In einer Pressekonferenz präsentierten die Familienministerin Corinne Cahen und der Copas Direktor Marc Fischbach die neuen Besuchsrechte in Alten- und Pflegeheimen. Sie schilderten außerdem, wie die Lage dort aussieht.

Pixabay

Die Regierung legt Senior*innen, ihren Familien und Freund*innen seit Monaten ans Herz, physischen Kontakt zu vermeiden. Besuche in Alters- und Pflegeheimen wurden im März ganz verboten. Seit gestern nun dürfen Angehörige und Freund*innen die Bewohner*innen wieder besuchen, vorausgesetzt die nötigen Sicherheitsvorkehrungen werden eingehalten und sind logistisch umsetzbar.

Die Liste einzuhaltender Vorschriften ist lang. Sie beginnt mit der Planung des Besuchs: Spontan auf einen Kaffee vorbeizuschauen, ist nach wie vor nicht drin. Die Besucher*innen müssen sich im Vorfeld anmelden. Wer ein Geschenk mitnehmen will, sollte mit der Leitung der Wohnstruktur absprechen, ob und unter welchen Bedingungen das gestattet ist. Die Infrastrukturen müssen einen bestimmten Raum für die Treffen vorsehen, der möglichst nah am Eingang liegt. Dieser muss nach jedem Besuch gereinigt, gelüftet und desinfiziert werden. Bei gutem Wetter ist ein Außenspaziergang möglich, allerdings nur solange die Wohnstruktur über einen eigenen Park verfügt. Ausflüge sind untersagt – Besuche mit Kind und Kegel auch. Kleinkinder dürfen die Senior*innen gar nicht besuchen, Jugendliche in Begleitung von Erwachsenen schon: ab 16 in den vorgesehen Besuchsräumen, ab 12 auf dem Außengelände der Strukturen. Menschen, die an Covid-19 erkrankt sind oder Symptome aufweisen dürfen weder Besuche empfangen noch zu Gast in den Wohnstrukturen sein.

Strenge Vorschriften und keine Hausbesuche

Ist der Besuch geplant und gestattet, gilt auf beiden Seiten Maskenpflicht, das Einhalten von Abstandsregeln sowie das der Hygiene-Vorschriften der Regierung. Demenzkranke, geistig oder physisch behinderte Menschen, die diese Regeln aus gesundheitlichen Gründen nicht befolgen können, werden anders geschützt. Cahen sprach von Plexiglasscheiben zwischen den Bewohner*innen und ihren Besucher*innen – und von Einwegblusen: Wenn der Körperkontakt mit den Senior*innen unvermeidbar ist, müssen die Besucher*innen zusätzlich ein langarmiges Oberteil tragen, das sie nach dem Besuch entsorgen können. In Ausnahmefällen, beispielsweise beim Besuch stummer oder blinder Menschen, sollen Körperkontakt und eine Masken-freie Unterhaltung ermöglicht werden. In dem Fall kommen weitere Hilfsmittel, wie beispielsweise Handschuhe, zum Einsatz.

Ähnlich strenge Vorschriften gibt es für den Besuch am Sterbebett. Cahen betonte in der Pressekonferenz, dass dieser gesetzlich nie verboten war, sondern immer gemäß der Situation in den Infrastrukturen und nach Einschätzung der Leitung über Genehmigung oder Verbot entschieden wurde. Unter der Berücksichtigung der allgemeinen und bereits erwähnten Sicherheitsvorkehrungen, dürfen auch weiterhin ein bis zwei Personen die Sterbenden oder bereits Verstorbenen ein letztes Mal sehen, wenn die Leitung der Häuser dies für möglich hält. Ein Umstand, den unter anderem Melody Hansen vom Tageblatt gestern in einem Kommentar kritsierte: „Ob deren Entscheidung gerechtfertigt ist, wird nicht kontrolliert. Die Regierung übernimmt also auch weiterhin keine Verantwortung für Familien, die sich nicht verabschieden dürfen, und für Menschen, die alleine sterben, nachdem sie seit dem Besuchsverbot isoliert waren.“ Wie oft dies in den letzten Wochen der Fall war, gab Cahen gestern nicht an. Sie sagte jedoch, dass das Pflegepersonal unter bestimmten Bedingungen weiterhin die „toilette mortuaire“ vornehmen dürfe, die sie als wichtige Etappe der Trauerarbeit bezeichnete.

Auch externes Gesundheitspersonal darf künftig wieder Senior*innen in Alters- und Pflegeheimen behandeln. Für sie gelten die bereits erwähnten Sicherheitsmaßnahmen. Cahen gab an, die Regierung suche zusammen mit Partnerorganisationen, der direction de la Santé, der Copas und den Leitungen der Alters- und Pflegeheime weiterhin nach Möglichkeiten, die Behandlungen sicher und unkompliziert zu gestalten. „Jede Maßnahme wird mit der nötigen Vorsicht eingeführt“, betonte die Familienministerin. „Der Erfolg der abgeänderten Besuchskonditionen hängt von der Disziplin jedes einzelnen ab.“

Foto: Edu Carvalho (Pexels)

Und was ist mit Senior*innen, die noch zuhause leben? Dürfen auch sie wieder Besuch – sei es privat oder zu medizinischen Behandlungen – empfangen? Cahen meinte gestern, der Regierungsrat würde darüber beraten. Hausbesuche bleiben bis auf weiteres untersagt. „Die Quarantäne wird durch die veränderten Besuchskonditionen nicht aufgehoben“, wiederholte sie mehrmals. Sie rief alle Bürger*innen dazu auf, sich und andere weiterhin zu schützen und die Richtlinien der Regierung zu Covid-19 zu berücksichtigen: „Wir müssen sie schützen, sie müssen sich schützen.“

Situation in den Alten- und Pflegeheimen

Marc Fischbach wies während der Pressekonferenz darauf hin, dass die Lebensbedingungen in den Häusern grundsätzlich gut, wenn auch anders als vor Covid-19 seien. Zwar gebe es Menschen, die unter der Isolation und der Angst vor einer Ansteckung leiden würden, doch habe sich der Großteil der Bewohner*innen mit der Situation abgefunden. „Wir Angehörigen machen uns mehr Sorgen um sie als sie sich um sich selbst“, sagte Fischbach. „Es ist nicht so als würden sie dort in Gefangenschaft leben.“ In den letzten Wochen seien die Anträge auf ein Zimmer in Alters- und Pflegeheimen dennoch stark zurückgegangen, sodass derzeit über 430 Betten leer stehen. Der Wechsel vom Eigenheim in ein Alters- oder Pflegeheim sei momentan für viele Menschen unzumutbar. Ob Menschen aufgrund der Pandemie auf ihren Platz im Alters- oder Pflegeheim verzichtet haben, sagte Fischbach nicht. Immerhin war in jüngster Vergangenheit oft die Rede von ausgelasteten Strukturen und undurchsichtigen Wartelisten, was im Widerspruch zu den nun zahlreichen freien Betten steht.

Zum Zeitpunkt der Pressekonferenz waren 90 der 5.765 Bewohner*innen der Altersheime und Pflegestrukturen in Luxemburg an Covid-19 erkrankt. Seit Ausbruch der sanitären Krise sind 29 Bewohner*innen der insgesamt 52 Strukturen an der Krankheit verstorben und 41 haben sie überlebt. Die bekannten Fälle sind über 21 Häuser verteilt. Momentan werden in den Alten- und Pflegeheimen großflächig Tests durchgeführt. Bis zur gestrigen Pressekonferenz wurden in dem Kontext 1.073 Personen aus vier Infrastrukturen getestet: Neun Bewohner*innen und fünf Pfleger*innen waren positiv.


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