Als das Parlament am 21. März den von Premierminister Bettel angekündigten Ausnahmezustand votierte, geschah dies im Rahmen der durch das Coronavirus ausgelösten sanitären Krise. Allerdings ist der Verfassungsartikel, der diese Verlagerung der Entscheidungsgewalt vom Parlament auf die Regierung möglich macht, allgemeiner gefasst und visierte zunächst Krisenzustände wie Krieg, internationale Konflikte und Terrorismus. Bereits im Vorfeld der Verfassungsänderung von 2017, die die Tragweite des betreffenden Artikels 32, Paragraf 4 erweiterte, hatte es zahlreiche Diskussionen um die Gefahren gegeben, die damit für die parlamentarische Demokratie verbunden sein können.
In diesem Kontext sei auf einen woxx-Beitrag verwiesen, der 2016 erschien und der die Geschichte der Luxemburger Notstandsgesetzgebung nachzeichnet. mehr lesen / lire plus