OMBUDSFRAU: Das Recht sich zu beschweren
Anlässlich der Vorstellung ihres dritten Jahresberichts zog Lydie Err eine ernüchternde Bilanz und machte sich für eine bessere Kommunikation zwischen Verwaltungen und Bürgern stark.
„Seit der Gründung der Institution Ombudsman wurden lediglich die Hälfte der fünfzig an die Regierung eingereichten Empfehlungen umgesetzt“, bilanzierte Lydie Err und nannte einige konkrete Beispiele. Besonders am Herzen liegt der ehemaligen LSAP-Mandatsträgerin eine Empfehlung, die auf die Verkürzung der Verjährungsfrist von 30 auf 10 Jahren abzielt. „Nach mehr als fünf bis zehn Jahren kann niemand mehr beweisen, was wirklich in der Vergangenheit vorgefallen ist“, betonte die Ombudsfrau später in einem Interview. Bereits ihr Vorgänger Marc Fischbach hatte diese Empfehlung dem damaligen Justizminister François Biltgen vorgelegt, der sich auch positiv dazu äußerte. mehr lesen / lire plus