AVORTEMENT: Halbe Bevormundung
Die Regierung will den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch streichen, doch der Zwang zur staatlichen Beratung soll bleiben.
„Wir haben abgetrieben“. Die Titelschlagzeile der Zeitschrift Stern mit der Headline vom Juni 1971, mit den Gesichtern von Promi-Frauen wie Romy Schneider, markierte in Deutschland einen Höhepunkt der Debatten um den Paragraphen 218. Auf der einen Seite Kirche und Konservative, die das „heilige“ Ungeborene bemühten, um das gesellschaftliche Verfügungsrecht über Bauch und Lebenswege von Frauen zu sichern, auf der anderen die neue Frauenbewegung, die mit Verweis auf das Selbstbestimmungsrecht für die rechtliche Freigabe eintrat. Eine Konstellation, wie sie im katholisch geprägten Luxemburg nur allzu bekannt ist: Ein ewiges Zerren und Reißen vonseiten der Herren einer CSV-LSAP-Regierung, die noch vor eineinhalb Jahren das Gesetz von 1978, das den Schwangerschaftsabbruch von Frauen unter Strafe stellte, nur marginal reformiert hatte. mehr lesen / lire plus