Selbstständige und Angestellte im Privatsektor dürfen ab sofort bezahlten Urlaub aus familiären Gründen beantragen, wenn sie behinderte Erwachsene oder Senior*innen im eigenen Haushalt betreuen. Eine wichtige Initiative der Regierung, die allerdings ein paar Schwächen aufweist.
Das Familienministerium greift Selbstständigen und Arbeitnehmer*innen aus dem Privatsektor unter die Arme, die während der sanitären Krise Erwachsene mit Behinderung oder Senior*innen im eigenen Haushalt betreuen müssen: Sie können ab sofort bezahlten Urlaub aus familiären Gründen beantragen. Die Maßnahme ist angesichts der Tatsache, dass Luxemburg sich in Woche Vier des Lockdowns befindet, längst überfällig und wichtig. Bisher mussten sich die Betroffenen zur Betreuung ihrer Familienmitglieder oder Mitbewohner*innen regulären Urlaub nehmen. mehr lesen / lire plus