Vor Corona durften Berufspendler*innen nur begrenzt von zu Hause aus arbeiten, ohne in ihrem Wohnland Steuern zu zahlen. Die Reglungen wurden nach Ausbruch der Pandemie geändert. Die Sonderreglung für Frankreich und Belgien wurden nun verlängert, doch dauerhafte Lösungen lassen auf sich warten.
Die luxemburgische Regierung hat sich mit Frankreich und Belgien geeinigt: Die steuerlichen Ausnahmereglungen für Grenzarbeiter*innen in Heimarbeit wurden jeweils bis zum 31. August verlängert. Das Wirtschaftsministerium hatte bereits im März 2020 festgehalten, dass Grenzarbeiter*innen nach Ausbruch der Corona-Pandemie unbegrenzt von zu Hause aus arbeiten dürfen, ohne in ihrem Wohnland Steuern zahlen zu müssen. Die Maßnahmen wurden zur Eindämmung des Virus ergriffen. mehr lesen / lire plus