Ist der Verlust eines Abschlusszeugnisses mit der Anpassung an einen neuen Personenstand gleichzusetzen? Das zumindest legt eine Regelung des Bildungsministeriums nahe.
Menschen, die ihren Geschlechts- und ihren Namenseintrag nach Studienabschluss offiziell geändert haben, erhalten kein neues, an ihre Personendaten angepasstes Zeugnis. Das bringt mit sich, dass die erlangten Abschlüsse nicht mit den Identitätspapieren übereinstimmen. So zumindest die Annahme des CSV-Abgeordneten Paul Galles, die sich im Austausch mit Bildungsminister Claude Meisch teilweise bestätigt. Die bestehenden Regelungen sind sogar einen Tick problematischer als gedacht.
Tatsächlich gelten die Änderungen, die im Register des „état civil“ vermerkt werden, nicht rückwirkend. Sie beziehen sich nur auf die Zukunft. mehr lesen / lire plus